Corona-Regelungen in Niedersachsen

Was ist erlaubt - was nicht?

Immer wieder werden nach und nach Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise und zum Schutz der Bevölkerung beschlossen und angepasst. Wir haben für euch die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

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Foto: Linda Bestwick - stock.adobe.com

+++ Update 08.06.2020 +++

Seit Montag, 08. Juni gilt die vierte Stufe von Niedersachsens Stufenplan. Welche Regelungen seit 8. Juni gelten, lest ihr hier. >>>

Wichtig: Die Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen dürfen, bleibt bestehen. Für weitere Details sind die Erlasse des Landes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

+++ Update 22.05.2020 +++

Schritt für Schritt nähern wir uns einem neuen Alltag mit Corona an. Welche Lockerungen in Stufe 3 für Montag, 25. Mai, gelten, erfahrt ihr hier.

Für weitere Details sind die Erlasse des Landes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Ursprünglicher Artikel vom 10.05.2020:

Die aufgelisteten Informationen entsprechen dem neuen Erlass der niedersächsischen Landesregierung, der in Niedersachsen ab dem 11. Mai gültig ist.

Maskenpflicht?

In ganz Deutschland gilt im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine generelle Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken. Die Behörden vor Ort können auch weitergehende Maßnahmen anordnen.

So könnt ihr eure eigene Maske nähen. >>>

Tipps zum richtigen Tragen und Reinigen eurer Maske. >>>

Kontaktverbot für Ansammlungen mit mehr als zwei Personen

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bleiben grundsätzlich verboten. Ausnahme: Ab dem 11. Mai dürfen sich Personen mit Personen aus einem anderen Hausstand in der Öffentlichkeit treffen, z. B. im Park oder in einem Restaurant.
  • Ausgenommen werden sollen Zusammenkünfte von Angehörigen sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Ebenfalls ausgenommen sind Hochzeiten und Beerdigungen. Hier dürfen maximal 20 Personen teilnehmen.
  • Verstöße gegen das Kontaktverbot werden von Ordnungsbehörden und Polizei kontrolliert und sanktioniert.
  • Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern möglich.
  • Großveranstaltungen (mit mehr als 1.000 Teilnehmern) bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.

Schulen und Kitas

  • Ab dem 27. April soll es schrittweise wieder Schulunterricht geben: Den Anfang machen die Abschlussklassen, ab 4. Mai folgen Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil zufolge "die jeweils nächstjüngeren Klassen".
  • Die Notbetreuung in den Kitas soll bis zu den Sommerferien fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet werden.
  • Die entsprechenden Informationen von Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den Schulöffnungen findet ihr hier. >>>
  • Weitere Hinweise vom Land Niedersachsen zu Schulöffnungen und Kitas findet ihr hier. >>>
  • Tagesgruppen dürfen betreut werden, wenn nicht mehr als insgesamt zehn Kinder und Jugendliche betreut werden.


Diese Geschäfte/Lokalitäten haben geöffnet

  • Offen bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z. B. Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel. Zusätzlich sind Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt.
  • Geschäfte und Gastronomie dürfen unter bestimmten Hygiene-Auflagen öffnen.
  • Ebenfalls sollen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen dürfen.
  • Spielplätze sind geöffnet. Das solltet ihr bei eurem Spielplatz-Besuch beachten. >>>
  • Tierparks haben geöffnet. Zu den geöffneten Tierparks in Niedersachsen. >>>
  • Friseure, Kosmetik-, Maniküre-, Pediküre- und Massagestudios
  • Fahrschulen dürfen unter bestimmten Hygieneregeln wieder Theorie- und Praxisunterricht anbieten sowie praktische Prüfungen für den Auto- und Lkw-Führerschein.
  • Die Betreiber von Geschäften sind dazu verpflichtet, den vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern bei Kundern sicherzustellen.
  • Autokinos
  • Volkshochschulen und sonstige öffentliche sowie private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowei an Musikhochschulen, ausgenommen Bläser und Chor
  • Alle anderen Geschäfte bleiben zu.


Schließung von Einrichtungen mit Publikumsverkehr

  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Theater, Opern, Konzerthäuser
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen!), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle
  • Einrichtungen in denen Sportbetrieb stattfindet: Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, außer zum Training
  • Fitnessstudios
  • Vereinsheime
  • Indoor-Spielplätze, Kletterhallen
  • Outlet-Center
  • Weitere Details: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.


Öffnung gastronomischer Betriebe für Publikumsverkehr

Wie ein Restaurantbesuch ab dem 11. Mai aussieht, erfahrt ihr hier. >>>


Einschränkung von Zusammenkünften

  • Verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  • Außerdem bleiben auch Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen geschlossen bleiben.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind erlaubt, sofern beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie während des Aufenthalts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.


Ausweitung von Besuchsverboten für Krankenhäuser, Pflegeheime etc.

  • Besuche in Krankenhäusern sind ab dem 20. Mai für eine festgelegte Person pro Patient möglich. Ausnahmen sind: Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und durch enge Angehörige von Palliativpatienten.
  • Besuche in Pflegeheimen sind in Ausnahmen erlaubt. Die Heimleitung muss gewährleisten, dass es einen geschützten Kontakt nur zwischen dem besuchten Bewohner und den Besuchern gibt. Daher solle jede Einrichtung ein spezielles Konzept entwickeln und dieses gegebenenfalls immer wieder anpassen.
  • Zudem gelte für diese Bereiche sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben.


Strenge Auflagen für weitere Bereiche

  • Die Durchführung von und die Teilnahme an touristischen Busreisen sind verboten
  • Dienstlich Übernachtungs-Angebote wahrzunehmen ist nicht verboten. Aber solche Angebote dürfen nicht für touristische Zwecke genutzt werden.
  • Tagestouristen dürfen wieder auf die niedersächsischen Inseln fahren, sofern es die jeweiligen Kommunen oder Landkreise gestatten.
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können ab dem 11. Mai wieder an Gäste vermietet werden. Zur Urlaubssituation in Niedersachsen. >>>
  • Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt dabei eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeutet, dass Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen. Campingplätze,Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.


Wichtige Allgemeine Verhaltensregeln

Neben den juristisch relevanten Verboten, Ausnahmen-Regelungen und Verfügungen gibt es darüber hinaus folgende - extrem wichtigen - allgemeinen Verhaltensregeln, die JEDER von uns unbedingt einhalten sollte:

  • Abstand halten (sehr wichtig!)
    In öffentlichen Räumen, Straßenbahn, Supermarkt, etc. solltet ihr einen Abstand von 1 bis 2 Metern zueinander einzuhalten. Bei einem Abstand von 2 Metern ist eine Übertragung des Virus nahezu ausgeschlossen.
  • Hände waschen (sehr wichtig!)
    Regelmäßig, gründlich (mind. 20-40 Sek.) und mit Seife.
  • Möglichst nicht das Gesicht berühren
    Vermeidet es möglichst euch ins Gesicht zu fassen, in den Augen zu reiben etc.
  • Husten- und Niesettikette einhalten
    Wie bei der Grippe und anderen akuten Atemwegsinfektionen sind die wichtigsten Maßnahmen, um sich vor Infektionen zu schützen, regelmäßiges Händewaschen, richtiges Husten (Husten-Etikette einhalten)
  • Soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren (s. auch oben)
    Am besten vermeidet ihr, wo möglich, soziale Kontakte. Damit tragt ihr wesentlich dazu bei, die Anzahl der Infektionen möglichst gering zu halten. Daher wurden vorsorglich auch alle Schulen, Kitas und weitere staatliche Einrichtungen geschlossen. Für Altenheime und Krankenhäuser gibt das Sozialministerium die Empfehlung, auf Besuche möglichst zu verzichten.

  • Oma und Opa sind gerade schlechte Babysitter
    Auch wenn Kitas schließen: Oma und Opa sind als Babysitter jetzt eigentlich tabu. Denn auch Kinder können sich ebenso häufig mit dem Virus infizieren, wenngleich (zum Glück) meist weniger Symptome zeigen. Sie sind aber ebenso Überträger des Virus.
  • Rücksicht nehmen und Solidarität zeigen
    Achtet auf eure Gesundheit (s.o.), um zu vermeiden andere anzustecken. Schaut in eurer Umgebung, ob/wo ihr ggf. Menschen helfen könnt, die zur Risiko-Zielgruppe (ältere oder vorerkrankte Menschen) gehören (z.B. Einkaufen gehen, Telefon-Kontakt halten etc.).

Es geht darum, möglichst die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen - damit das Gesundheitssystem nicht so schnell an seine Grenzen kommt. Der Schutz für besonders gefährdete Risiko-Gruppen, d.h. ältere Menschen und chronisch Vorerkrankte, sollte nun oberste Priorität haben.

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