20. Mai 2020 –

Weitere Corona-Lockerungen in Niedersachsen

Diese Regelungen gelten neu ab Montag (25. Mai)

Schritt für Schritt nähern wir uns einem neuen Alltag mit Corona. Welche Lockerungen in Stufe 3 für Montag, 25. Mai, gelten, erfahrt ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Ab dem 25. Mai sollen mit der Stufe 3 weitere Lockerungen des 5-Stufen-Plan von Niedersachsen in Kraft treten. Für weitere Details sind die Erlasse des Landes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Unter anderem für folgende Bereiche gelten ab 25. Mai neue Regelungen. Alle Lockerungen stehen dabei immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens.

Wichtig: Die Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen dürfen, bleibt bestehen. Dazu soll es frühestens zum 8. Juni eine Neubetrachtung geben.

Gastronomie und Tourismus

Gaststätten dürfen ab dem 25. Mai in Niedersachsen wieder vollständig öffnen.

  • Nach wie vor müssen die Mindestabstände eingehalten werden
  • Die 50-Prozent-Quote für die Gastronomie gilt nicht mehr.
  • Gaststätten, Restaurants und Kantinen sollen wieder mehr als jeden zweiten Tisch besetzen dürfen.

Hotels dürfen ab dem 25. Mai in Niedersachsen ebenfalls öffnen.

  • Hotels dürfen bis zu 60 Prozent ihrer Zimmer belegen.

Bars, Kneipen und Discos bleiben nach wie vor geschlossen.

Freizeiteinrichtungen

  • Indoor-Sportanlagen (kontaktlos) wie Fitnesscenter dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen.
  • Indoor-Freizeiteinrichtungen wie Kinos bleiben nach wie vor geschlossen.
  • Freibäder können ab dem 25. Mai ebenfalls wieder öffnen.
  • Freizeitparks dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen.
  • Outdoor-Freizeitaktivitäten sind ab dem 25. Mai wieder erlaubt (u.a. Minigolf, Spielparks, Kletterparks, Abenteuer-Spielplätze).

Schulen und Kitas

  • Ab dem 25. Mai kommen die 11. Klassen zurück an die Schulen.
  • Die Kita-Notbetreuung wird Schritt für Schritt erweitert, ein Normalbetrieb ist aber erst ab 1. August geplant.

Alters- und Pflegeheime

  • Bereits seit Mittwoch, 20. Mai sind Besuche von einer vorher festgelegten Person in Alters- und Pflegeheimen wieder erlaubt. Zu beachten sind die entsprechenden Sicherheits- und Hgyienerichtlinien der einzelnen Einrichtungen.

Weitere Regelungen / Lockerungen

  • Tagespflege für Ältere und Pflegebedürftige sowie für Menschen mit Behinderung darf maximal die Hälfte der Plätze wieder belegen, ein Hygienekonzept vorausgesetzt.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten dürfen die Hälfte der Plätze öffnen.
  • Menschen, die soziale, pädagogische oder psychologische Unterstützung brauchen, können wieder die entsprechenden Beratungsstellen aufsuchen.
  • Orchester dürfen wieder in Kleinstgruppen üben.
  • Glücksspiel: Spielhallen (nur Automaten) und Wettbüros dürfen wieder öffnen
  • Stadtführungen bis 10 Pers.
  • Schiffs- und Kutschfahrten, Seilbahnfahrten
  • Fahrrad- und Bootsverleih
  • Hochzeiten sowie vergleichbare kirchliche Feste bis 20 Personen

Weiterhin geschlossen / untersagt bleiben:

  • Kino, Theater etc.
  • Hallenbäder, Saunen
  • Busreisen
  • Indoor-Spielplätze

Darüber hinaus gelten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und beim Einkaufen. Eine schnelle Lockerung der Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Angehörigen von höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, zeichnete sich bisher nicht ab.

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