Weitere Corona-Lockerungen in Niedersachsen
Diese Regelungen gelten neu ab Montag (25. Mai)
Schritt für Schritt nähern wir uns einem neuen Alltag mit Corona. Welche Lockerungen in Stufe 3 für Montag, 25. Mai, gelten, erfahrt ihr hier.
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Gastronomie und Tourismus
Nach wie vor müssen die Mindestabstände eingehalten werden Die 50-Prozent-Quote für die Gastronomie gilt nicht mehr. Gaststätten, Restaurants und Kantinen sollen wieder mehr als jeden zweiten Tisch besetzen dürfen.
Hotels dürfen bis zu 60 Prozent ihrer Zimmer belegen.
Freizeiteinrichtungen
Indoor-Sportanlagen (kontaktlos) wie dürfenFitnesscenter ab dem 25. Mai wieder öffnen.Indoor-Freizeiteinrichtungen wie Kinos bleiben nach wie vor geschlossen. Freibäder können ab dem 25. Mai ebenfalls wieder öffnen. dürfenFreizeitparks ab dem 25. Mai wieder öffnen.Outdoor-Freizeitaktivitäten sind ab dem 25. Mai wieder erlaubt (u.a. Minigolf, Spielparks, Kletterparks, Abenteuer-Spielplätze).
Schulen und Kitas
Ab dem 25. Mai kommen die 11. Klassen zurück an die Schulen.Die Kita-Notbetreuung wird Schritt für Schritt erweitert, ein Normalbetrieb ist aber erst ab 1. August geplant.
Alters- und Pflegeheime
Bereits seit Mittwoch, 20. Mai sind Besuche von einer vorher festgelegten Person in Alters- und Pflegeheimen wieder erlaubt. Zu beachten sind die entsprechenden Sicherheits- und Hgyienerichtlinien der einzelnen Einrichtungen.
Weitere Regelungen / Lockerungen
Tagespflege für Ältere und Pflegebedürftige sowie für Menschen mit Behinderung darf maximal die Hälfte der Plätze wieder belegen, ein Hygienekonzept vorausgesetzt. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten dürfen die Hälfte der Plätze öffnen. Menschen, die soziale, pädagogische oder psychologische Unterstützung brauchen, können wieder die entsprechenden Beratungsstellen aufsuchen. Orchester dürfen wieder in Kleinstgruppen üben. Glücksspiel: Spielhallen (nur Automaten) und Wettbüros dürfen wieder öffnen Stadtführungen bis 10 Pers. Schiffs- und Kutschfahrten, Seilbahnfahrten Fahrrad- und Bootsverleih Hochzeiten sowie vergleichbare kirchliche Feste bis 20 Personen
Weiterhin geschlossen / untersagt bleiben:
Kino, Theater etc. Hallenbäder, Saunen Busreisen Indoor-Spielplätze