24. Februar 2026 – Lea Biskup

Kennzeichenwechsel, Heckenschnitt & Co.

Änderungen und Neues im März

Beginn der Sommerzeit, neuer Schufa-Score und der Frühling kommt gleich doppelt – der März hält einige Neuerungen und Änderungen für uns parat. Hier gibt's den Überblick.

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Foto: Zerbor - stock.adobe.com

Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum steigen

In Niedersachsen steigen zum 1. März die Einkommensgrenzen bis zu denen ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht – auch bekannt als B-Schein – für geförderten Wohnraum um 25 Prozent:

  • Für einen Einpersonenhaushalt von bislang 17.000 Euro auf 21.250 Euro
  • Für einen Zweipersonenhaushalt von 23.000 Euro auf 28.750 Euro
  • Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden künftig 3.750 Euro zusätzlich zur Einkommensgrenze hinzugezählt, bisher waren es 3.000 Euro.
  • Auch der Zuschlag für Familien mit Kindern wird von derzeit 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind angehoben.
  • Weitere Infos gibt es hier.

Umstellung auf die Sommerzeit

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 29.03. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober.

Bis Ende September: Keine Hecken mehr schneiden

Von Pflegeschnitten über den radikalen Rückschnitt bis zum Umpflanzen: Auch hier in Niedersachsen sind Stutzen, Auf-den-Stock-setzen und Umpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Büschen laut Bundesnaturschutzgesetz für Privatgärten vom 01. März bis zum 30. September nicht erlaubt. In dieser Zeitspanne liegt die Nest- und Brutzeit für Tiere, die sich in Hecken, Büschen, etc. einnisten.

Nichtsdestotrotz gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, die über dem Schutz des natürlichen Lebensraums der Vögel und anderer Tiere stehen. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist einer dieser Fälle zum Beispiel die Gefährdung des Verkehrs: Wuchert eine Hecke über den Zaun hinüber und versperrt den Autofahrern auf der Straße die Sicht, ist der Garteneigentümer sogar dazu verpflichtet, seine Hecke zu schneiden. Wird der Eigentümer nicht selbst darauf aufmerksam, kann das Schneiden gegebenenfalls auch von den Behörden angeordnet werden und ist daraufhin auszuführen.

Lächelnde Frau mit geschlossenen Augen und verschränkten Händen vor blauem Hintergrund zur Programmaktion "Antenne Niedersachsen zahlt deine Rechnung!" mit dem Hinweis "Immer um 7 und 15 Uhr" und das Logo von Antenne Niedersachsen.

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Die große Party zum runden Geburtstag? Der anstehende Skiurlaub? Oder die Nebenkosten. Wir zahlen eure Rechnung – ab sofort immer um 7 Uhr und um 15 Uhr.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet entsprechend weniger Rente auf dem Konto.

Kennzeichen an Rollern und E-Scootern wechseln

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2026 nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Die bisherigen grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Seid ihr mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs und verursacht mit eurem Fahrzeug einen Unfall, müsst ihr den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Die aktuellen Versicherungskennzeichen bekommt ihr bei den Kfz-Versicherern oder Versicherungsvermittlern. Bei manchen Versicherungen kann das Kennzeichen auch online beantragt werden.

Welche Fahrzeuge das neue Versicherungskennzeichen benötigen, erfahrt ihr hier.

Neuer Schufa-Score ab März

Vom 17. März an können Verbraucherinnen und Verbraucher den neuen, vereinfachten Schufa-Score kostenfrei einsehen, der ein wichtiger Baustein für die Vergabe von Krediten ist.

Das Versprechen der Schufa mit Sitz in Wiesbaden: Laien können dann ohne großen Aufwand nachrechnen, wie die Angaben zu ihrer Kreditwürdigkeit zustande komme. Für die folgenden zwölf – aus Schufa-Sicht verständlichen – Kriterien werden Punkte vergeben, in Summe 100 bis 999:

  • Alter der ältesten Kreditkarte
  • Alter der aktuellen Adresse
  • Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
  • Kredit mit der längsten Restlaufzeit
  • Anzahl von Anfragen im Bereich Telekommunikation & (Online)-Handel in den vergangenen 12 Monaten
  • Alter des ältesten Bankvertrags
  • Immobilienkredit oder Bürgschaft
  • Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
  • Kreditstatus
  • Vorliegen einer Identitätsprüfung
  • Jüngster Rahmenkredit
  • Zahlungsstörungen

"Jedes Kriterium, das in den Score einfließt, erhält Punkte, die ganz einfach zusammengerechnet werden können und die Gewichtung im Score widerspiegeln», erläutert die Schufa. «Verbraucherinnen und Verbraucher können so künftig einfach nachvollziehen, welche Kriterien ihren persönlichen Score wie beeinflussen und Änderungen ihres Scores leichter verstehen."

Je höher die Gesamtpunktzahl, umso höher wird die Bonität des jeweiligen Verbrauchers eingeschätzt – also die Wahrscheinlichkeit, ob Rechnungen pünktlich bezahlt und Kredite zuverlässig getilgt werden.

Die Berechnungen von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Crif sind für Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter und Energielieferanten ein wichtiger Maßstab. Sie wollen wissen, wie es um die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft bestellt ist, bevor Verträge geschlossen und Waren übergeben werden.

Wer den neuen Schufa-Score einsehen will, muss sich einmalig für den sogenannten Schufa-Account registrieren. Der Schufa-Account als Zugang zu den persönlichen Daten wird zunächst über eine Web-Anwendung erreichbar sein, die über den Browser auf dem PC, Tablet und Smartphone zur Verfügung steht. Geplant ist eine Erweiterung um eine Schufa-App, die als Download in den einschlägigen App-Stores zur Verfügung gestellt werden soll.

Internationaler Frauentag

Der Internationale Frauentag wird am 8. März gefeiert, erstmals Jahr 1911, damals noch am 19. März; seit 1921 dann immer am 8. März. Er ist immer wichtiger Anlass für Veranstaltungen in mehreren Städten und Landkreisen, unter anderem in Osnabrück, im Landkreis Verden und in Göttingen. In einigen Regionen, wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, ist der 8. März sogar ein gesetzlicher Feiertag.

Der Frühling kommt gleich doppelt!

Der meteorologische Frühlingsanfang am 1. März und der kalendarische Frühlingsbeginn am 20. März bringen nicht nur die Blüte von Schneeglöckchen und Obstbäumen mit sich, es gibt immer noch die Möglichkeit von Kaltwetterperioden und Schneefall. Trotz des offiziellen Saisonwechsels bleibt das Wetter unvorhersehbar.

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Kuriose Frühlings-Fakten

Der Frühling stellt unser aller Leben auf den Kopf und lässt Neues beginnen. Zum Start in diese Jahreszeit haben wir für euch kuriose Fakten gesammelt!

(mit Material der dpa)

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