27. August 2026 – Lea Biskup
EU Data Act, Heckenschnitt & Co.
Im September 2026 stehen in Niedersachsen und ganz Deutschland wieder einige Änderungen an: Kommunal- und Landtagswahlen, der bundesweite Warntag, neue Regeln für Bahnhöfe und mehr. Hier erfahrt ihr, was neu ist und worauf ihr achten solltet.
Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September
Am 13. September 2026 stehen in Niedersachsen Kommunalwahlen an. Insgesamt können sich 26 Parteien mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen beteiligen. Neben CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE und Die Linke, die aufgrund ihrer Vertretung im Deutschen Bundestag bzw. im Niedersächsischen Landtag keine Wahlbeteiligungsanzeige einreichen mussten, hat der Landeswahlausschuss 21 weitere politische Vereinigungen als Parteien anerkannt.
Neben der Kommunalwahl in Niedersachsen finden im September noch weitere Wahlen statt: Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026 sowie die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin und die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern – jeweils am 20.09.2026.
Bundesweiter Warntag am 10. September
Am 10. September 2026 findet der jährliche bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr werden unter anderem an Smartphones, im Fernsehen aber auch im Radio Probewarnungen gesendet, die ihr dort entsprechend lesen bzw. hören könnt. Parallel dazu können in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnkanäle ausgelöst werden, wie zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen. Gegen 11:45 Uhr folgt die offizielle Entwarnung, die über die gleichen Endgeräte ausgespielt wird, die auch zuvor die Probewarnungen erhalten haben.
Die Probewarnungen und andere Warnmeldungen könnt ihr über folgende Kanäle empfangen:
- NINA (Warn-App)
- KATWARN (Warn-App)
- BIWAPP - Bürger Info und Warn App
- Radio (überregionale deutsche Radiosender, landesweit sendende Radiosender, eine Vielzahl von Lokalradios, sowohl analog als auch digital (DAB+)
- Fernsehen (bundesweite Vollprogramme der öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter und Landesrundfunkanstalten)
- Online (u.a. auf der Website www.warnung.bund.de oder als RSS-Feed abonniert)
- Digitale Stadtinformationstafeln
- über Cell Broadcast direkt aufs Handy (ohne extra Warn-App)
Über Cell Broadcast können Warnnachrichten direkt und anonym als sogenannte Push-Nachricht an Smartphones oder Handys geschickt werden; eine zusätzliche Warn-App ist nicht nötig. Dafür sendet Cell Broadcast Warnmeldungen an alle in einem bestimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes, einer sogenannten Funkzelle, befindlichen Smartphones und konventionellen Handys. Jeder Handynutzer, der sich mit angeschaltetem Mobiltelefon in diesem bestimmten Gebiet aufhält, erhält dann eine von einem Geräusch angekündigte Textnachricht. Aber Achtung: Auf Probewarnungen, die über Cell Broadcast verschickt werden, folgen anschließend keine offiziellen Entwarnungen.
Verleihung Deutscher Radiopreis am 10. September
Am 10. September 2026 wird in Hamburg der Deutsche Radiopreis verliehen. Und von Antenne Niedersachsen sind gleich zwei wunderbare Moderatorinnen nominiert: Tiziana als TOP 15 Newcomer:innen und Deutscher Radiopreis: Kim Brucksch als beste Moderator:in. Die Verleihung könnt ihr live bei uns im Programm verfolgen oder via Livestream. Los geht's am 10. September ab 19 Uhr.
Kündigung bei privaten Krankenversicherungen: Frist bis 30. September
Wer privat versichert ist und überlegt, seine Versicherung zu wechseln, sollte unbedingt aufpassen: Private Krankenversicherungen können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei vielen Versicherungen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. In diesen Fällen muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. September eingegangen sein. Beachten müsst ihr außerdem, dass ihr bei eurer Kündigung bereits eine Bestätigung des neuen Vertrages vorlegt. Nur dann ist eure Kündigung gültig, da nachgewiesen ist, dass ihr weiterhin krankenversichert seid. Außerdem solltet ihr vorher einmal prüfen, ob ihr bei der neuen Versicherung eine Gesundheitsprüfung einreichen müsst.
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Diese Stationen folgen im September
Bereits im Juli 2026 hat die Deutsche Bahn angekündigt, das Trinken von Alkohol an all ihren Bahnhöfen zu verbieten. Die neue Regel wird bundesweit schrittweise umgesetzt und soll bis 15. Oktober an 5.400 Bahnhöfen gelten. An 30 Bahnhöfen in Deutschland gilt die neue Regelung bereits. Zum 1. September werden auch die Bahnhöfe Braunschweig, Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen und Kiel alkoholfrei. In Niedersachsen ist neben Braunschweig bereits der Hauptbahnhof Hannover alkoholfrei.
Die DB führt das neue Verbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig. Die Gastronomie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Außerdem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen dabei zu haben.
Keine Hecken schneiden
Von Pflegeschnitten über den radikalen Rückschnitt bis zum Umpflanzen: Auch hier in Niedersachsen sind Stutzen, Auf-den-Stock-setzen und Umpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Büschen laut Bundesnaturschutzgesetz für Privatgärten vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt. In dieser Zeitspanne liegt die Nest- und Brutzeit für Tiere, die sich in Hecken, Büschen usw. einnisten.
Dennoch sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wer also seinen Garten oder seine Hecke wieder auf Vordermann bringen möchte, muss sich noch etwas gedulden.
Mehr Geld für Leiharbeiter
Ab 1. September 2026 erhalten Leiharbeiter eine Lohnerhöhung um 2,5 Prozent. Die Erhöhung ist Teil der Tarifeinigung für rund 650.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit am 12. September 2025 erzielte. Eine weitere Erhöhung steht ab 1. April 2027 mit einem Plus von 3,5 Prozent an.
EU Data Act
Bereits seit dem 12. September 2025 sind Hersteller und Anbieter von vernetzten Systemen wie zum Beispiel von Smart Home-Geräten dazu verpflichtet, Nutzern und Nutzerinnen Zugriff auf die von ihren Geräten generierten Daten zu ermöglichen. Hersteller müssen ihr Produkt nun so gestalten, dass ein Datenzugang zu den gesammelten Daten besteht, der selbst abgerufen werden kann.
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 12. September 2026 für neue vernetzte Produkte und die dazugehörigen Dienste. Das Prinzip "Access by Design" soll sicherstellen, dass die erzeugten Daten direkt zugänglich sind, ohne dass eine zusätzliche Software benötigt wird oder komplizierte Anfragen gestellt werden müssen. Unternehmen müssen ihre Produkte dafür entsprechend technisch anpassen.
- Mehr zum EU Data Act findet ihr hier.
Steuererklärung: Mehr Hilfe durch Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen als bisher beraten. Bislang galt, dass nur Mitglieder zur Einkommensteuer beraten werden durften, deren Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, ihrer Rente oder Unterhaltsleistungen kamen. Wer sogenannte Überschusseinkünfte wie Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte hatte, fiel unter Umständen wegen einer Obergrenze raus und konnte die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Diese Obergrenze entfällt. Dadurch können nach Schätzung des Finanzministeriums rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.
Hinweise zu Rechten bei kaputten Produkten
Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn das T-Shirt beim ersten Tragen reißt oder das Spielzeug schnell den Geist aufgibt? Das sollen sie bald noch schneller erkennen. Ab dem 27. September müssen dafür in der ganzen EU zwei einheitliche Labels verwendet werden. Wer Konsumgüter verkauft, muss mit dem "Gewährleistungslabel" zum Beispiel beim Kauf vor Ort an der Kasse oder beim Onlineshopping darauf hinweisen, dass ihr als Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte habt. Denn liegt ein Gewährleistungsfall vor, habt ihr Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses künftig mit dem sogenannten "GARAN-Label" kennzeichnen. So könnt ihr auf einen Blick sehen, für welchen Zeitraum der Hersteller die Haltbarkeit garantiert und welche Leistungen die Garantie umfasst.
Greenwashing: Strengere Regeln ab 27. September 2026
Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" wirbt, muss diese Aussage ab dem 27. September nachvollziehbar belegen können. Andernfalls müssen Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, etwa mit Abmahnungen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen gemäß einer Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
(mit Material der dpa)