28. Juni 2021 – Jana Niebuhr (deaktiviert)

Das ändert sich

Neue Regeln ab Juli

Nicht nur im Bereich Corona, sondern auch bei anderen Themen solltet ihr euch ab Juli auf neue Gesetze und Richtlinien einstellen. Was genau sich ab Juli alles ändert, könnt ihr hier lesen.

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1. Mindestlohnerhöhung

Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser wird seit dem Jahr 2018 immer wieder stufenweise angehoben. So auch im Jahr 2021. Zum 1. Januar 2021 wurde der Mindestlohn bereits auf 9,50 Euro angehoben, zum 1. Juli wird er um 10 Cent auf 9,60 Euro erhöht. Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden. Kleiner Tipp: Bei einer Mindestlohnerhöhung ist auch immer wichtig zu beachten, dass ein Minijob mit einer 450-Euro-Grenze belegt ist. Es kann sich also in kleinem Ausmaß die maximale Arbeitszeit ändern.

Auch wird der Mindestlohn explizit für Pflegekräfte angehoben. Dabei wird von qualifizierten Pflegekräften gesprochen, die eine Mindestausbildung von zwei Jahren durchlaufen haben. Diese Kräfte bekommen ab dem 1. Juli 2021 einheitlich 15,00 Euro Mindestlohn.

2. Verbot von Einweg-Plastik

Ab dem 03. Juli 2021 ist die Produktion von Einweg-Plastik-Produkten wie Plastiktellern, -bechern und -besteck, sowie Strohhalmen, Styroporbechern oder -boxen, anderen To-Go-Behältern und Rühr- und Wattestäbchen in allen EU-Ländern verboten. Dazu zählen auch kompostierbare Produkte, wie zum Beispiel dünne Plastikbeutel. Diese sind zwar aus oxo-abbaubarem Kunststoff hergestellt, zersetzen sich aber nicht komplett, sondern werden zu Mikroplastik.

Das Verbot wurde eingeführt, um die Verschmutzung der Meere und der Umwelt durch Plastik einzudämmen. In unserem Artikel zu dem Thema findet ihr weitere Informationen über die Alternativen, auf die ihr umsteigen könnt. Das Verbot wurde eingeführt, um die Verschmutzung der Meere und der Umwelt durch Plastik einzudämmen.

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3. Zoll-Freibetrag wird aufgehoben

Der Freibetrag für Importprodukte, der sonst bei 22,00 Euro lag, fällt ab Juli weg. Das heißt, sobald etwas aus einem Nicht-EU-Land in die EU eingeliefert wird, wird eine Mehrwertsteuer erhoben. Diese ist, je nach Mehrwertsteuersatz, in jedem EU-Land unterschiedlich. Der Betrag wird von den Unternehmen an den Endverbraucher, also euch und uns, weitergegeben. Es gibt Ausnahmen bei Händlern, die bereits in der EU registriert sind oder bei einer Einfuhrumsatzsteuer von weniger als einem Euro.

4. Kein Klingeln mehr

Ab Juli können die DHL-Lieferanten Pakete rechtlich ohne Kundenkontakt ausliefern. Das heißt sie müssen nicht mehr klingeln. Vielleicht habt ihr schon lange einen Ablageort angegeben für den Fall, dass ihr beim Ankommen eures Pakets nicht zu Hause seid. Diese Ablageorte sollen jetzt auch gelten, wenn ihr das Paket theoretisch annehmen könntet. Ihr könnt euch aber auch schriftlich dazu entscheiden, dass weiterhin geklingelt wird. Das geht online oder in der App. Und auch, wenn ihr zuvor noch nie einen Ablageort angegeben habt, sollte weiter geklingelt werden. Diese Regelung gilt ab dem 12. Juli.

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5. Aufhebung der HomeOffice-Pflicht

Am 30. Juni endet die HomeOffice-Pflicht. Das geschieht im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundes-Notbremse. Ob ihr weiterhin zu Hause bleibt oder wieder an den Arbeitsplatz wechselt, solltet ihr aber erst mit euren Vorgesetzten absprechen. Die Home-Office-Option bleibt laut einer Umfrage der DAK weiterhin der Favorit in Niedersachsen.

Die AHA-Regeln sowie Maskenpflicht gelten weiterhin und die Unternehmen müssen ebenfalls noch zwei Tests in der Woche bereit stellen. Das Testangebot kann bei vollständig geimpften oder genesenen Personen allerdings auch entfallen, da der Infektionsschutz auch durch Impfung und Genesung gegeben ist. Theoretisch könntet ihr also alle wieder zur Arbeit. Höchstwahrscheinlich wird es aber nicht direkt bei jedem dazu kommen, da in einigen Unternehmen die Hygieneregeln bei voller Besetzung nicht umgesetzt werden können. Weitere Infos findet ihr in einem extra Artikel zum Thema und auf der Seite der Bundesregierung.

6. 3G-Netze werden abgeschaltet

Ab dem 30. Juni beginnen die großen Mobilfunkanbieter mit der Abschaltung des 3G-Netzes. Wenn euer Smartphone jedoch das Nachfolgernetz 4G (LTE) nicht unterstützt, wird euer mobiles Internet in Zukunft deutlich langsamer. Zur Überprüfung solltet ihr einerseits in euren Mobilfunkvertrag schauen, ob LTE-Nutzung dort mit inbegriffen ist und andererseits prüfen, ob euer Handy neu genug ist, um LTE-Netze zu nutzen. Herausfinden könnt ihr das in den Infos zu der verwendeten Software eures Handys oder ganz einfach daran, welche Symbole euer Smartphone euch anzeigt. Die Kürzel "LTE", "4G" und "LTE+" zeigen die Nutzung des 4G-Netzes an, die Kürzel "3G", "H" und "H+" die Nutzung des 3G-Netzes. Die 3G-Netze werden abgeschaltet, um für die neuen 5G-Frequenzen Platz zu machen.

7. Reisewarnungen werden angepasst

Ab dem 1. Juli hebt die Bundesregierung die pauschalen Reisewarnungen für einfache Risikogebiete auf. Es wird aber weiterhin vor nicht notwendigen und touristischen Reisen in diese Länder abgeraten. Reisewarnungen gelten jedoch weiterhin für Länder, die als Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete eingestuft werden. Mehr Informationen zu Reisewarnungen und was sie für euch bedeuten, findet ihr beim Auswärtigen Amt. Für eine Auswahl von europäischen Reisezielen findet ihr hier auch eine Übersicht zur Risiko-Einstufung und zu allgemeinen Informationen für eure Urlaubsplanung.

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