28. September 2022 – Eric Blache

Grundsteuererklärung, Impfschutz & Zeitumstellung

Das ändert sich im Oktober

Der Mindestlohn steigt, die Grundsteuererklärung wird fällig und die Niedersächsischen Landtagswahlen stehen an - diese und weitere Änderungen erwarten euch im Oktober.

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Foto: xtock - stock.adobe.com

Mehr Mindestlohn & höhere Grenze für Mini-Jobber

Es war eines der zentralen Themen im Wahlkampf von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): Die Erhöhung des Mindestlohns. Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn jetzt nach mehreren Zwischenschritten von 10,45 Euro auf 12 Euro. Das sind jedoch nicht die einzigen Veränderungen was Verdienste angeht: Mit der Erhöhung des Mindestlohns müssen natürlich auch die Verdienst-Obergrenzen für Midi- und Mini-Jobber angepasst werden.

Mini-Jobber dürfen ab Oktober 520 Euro statt der gewohnten 450 Euro verdienen. Für Midi-Jobber galt bis jetzt der Verdienst-Rahmen von 450 bis 1.300 Euro monatlich, jetzt reicht dieser von 520 bis 1.600 Euro.

Vollständiger Impfschutz erst ab drei Impfungen

Mit dem Monatswechsel zum Oktober ändern sich auch die Bedingungen, ab denen man als vollständig geimpft gilt. Bis zum 30. September reicht für den vollständigen Impfschutz ein Nachweis über mindestens zwei Einzelimpfungen bzw. eine Impfung plus ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion.

Ab 1. Oktober werden drei Impfungen benötigt, von denen die letzte Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss. Alternativ reichen auch zwei Impfungen plus ein entsprechender Genesenen-Nachweis, um ab Oktober als "vollständig geimpft" zu gelten.

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Von 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Vorgesehen ist, dass Arbeitgebende Corona-Schutzmaßnahmen in ihrem betrieblichen Hygienekonzept festlegen und umsetzen. Dafür müssen folgende Maßnahmen geprüft und entsprechend umgesetzt werden.

  • Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen
  • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.
  • Angebot von Homeoffice
  • Einschränkung der betriebsbedingten Personenkontakte z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen
  • Maskenpflicht, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen

Frist für die Grundsteuererklärung endet

Ab 2025 soll die Grundsteuer nach einem neuen System erhoben werden. Für Grundstücks-Eigentümer bedeutet das schon jetzt: Bis zum 31. Oktober muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die benötigten Angaben könnt ihr online über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einreichen. Dort findet ihr auch eine kurze Übersicht, wer genau in Niedersachsen die Erklärung einreichen muss.

Falls ihr euch überfordert fühlt oder Motivation braucht, das Ganze anzugehen: Keine Sorge, wir helfen euch! Bei unserem Live-Event am 13.10. machen wir ab 19 Uhr gemeinsam unsere Grundsteuererklärung! Mit dabei ist Fabian Mingels, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover, der alle eure Fragen fachkundig beantworten kann.

Für die Erklärung brauchen wir in Niedersachsen folgende Daten:

  • Elster-Zugang
  • Infoschreiben des Finanzamts inkl. Aktenzeichen
  • Steuernummer des zuständigen Finanzamts
  • Persönliche Daten der Miteigentümer
  • Grundstücksangaben (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Angaben zum Grund und Boden (ggfs. für jedes Flurstück: Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurgrundstück, amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks). Hier hilft euch der kostenlose Grundsteuer-Viewer.
  • Angaben zur Wohnfläche/Nutzfläche von Gebäuden

Auch die "normale" Steuererklärung wird fällig

Nicht nur für die Grundsteuererklärung endet die Abgabefrist am 31. Oktober. Auch die Einkommenssteuererklärung muss spätestens zum 31.10. eingereicht werden. Aufgrund der Sondersituation im Zuge der Coronapandemie wurde die Frist für den Veranlagungszeitraum 2021 zuvor um drei Monate verlängert.

Diese erweiterte Frist gilt übrigens für alle, die die Steuererklärung selbst einreichen. Wenn ihr sie von einem Steuerberater erledigen lasst, habt ihr mit der Erklärung für 2021 sogar noch bis zum 31.08.2023 Zeit.

FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr

Am 8. September wurde im Bundestag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet - inklusive neuer Corona-Regeln für Herbst und Winter. Diese treten mit dem 1. Oktober in Kraft und gelten voraussichtlich bis zum 7. April 2023. Neu ist vor allem die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt darüber hinaus bundesweit eine Testpflicht.

Außerdem haben die Länder die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen einzusetzen wie zum Beispiel eine (FFP2-)Maskenpflicht im ÖPNV oder öffentlichen Innenräumen wie Restaurants oder Geschäften.

  • Weitere Informationen zu den ab Oktober geltenden Corona-Schutzmaßnahmen gibt es hier.

Wahlen in Niedersachsen

Neben all den Änderungen, die ganz Deutschland betreffen, steht auch ein Ereignis nur für uns Niedersachsen an: Am 9. Oktober sind Landtagswahlen! Und egal ob ihr per Briefwahl abstimmt oder am Tag selbst ins Wahllokal geht: Um euch bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, haben wir die Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien zu vielen relevanten Wahlkampf-Themen befragt.

Wie sich die Politiker zu den Themen Energie, Gesundheitswesen, Schule, Verkehr und Innere Sicherheit geäußert haben, könnt ihr euch hier in einer praktischen Übersicht anhören.

In unserer Schnellfragerunde "#keinblabla - Neun Fragen, nix sagen" könnt ihr euch mal einen etwas anderen Eindruck der Kandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD machen.

Hallo Winterzeit!

Seit Jahren wird kräftig über sie diskutiert, aber nach wie vor gehört sie fest zu unserem Jahresrhythmus: Die Zeitumstellung. So werden auch in diesem Jahr wieder am 30. Oktober um 3 Uhr nachts die Uhren eine Stunde zurückgestellt. Durch den Wechsel von Sommer- auf Winterzeit wird diese Nacht von Samstag auf Sonntag also eine Stunde länger.

Und wenn ihr euch jetzt fragt, "Moment, sollte die Zeitumstellung nicht längst abgeschafft werden?" haben wir euch hier noch einmal weitere Infos zum Thema zusammengefasst.

Mehrwertsteuer auf Gas

Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, sinkt die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent.

Heizung überprüfen

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

(mit Material der dpa)

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