02. Dezember 2019 –
Ihr befasst euch mit dem Thema "Organspende"? Wir haben für euch Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt.
In Deutschland hoffen rund 9.400 Menschen auf eine Transplantation eines Organs. Für diese Menschen ist eine Organspende die einzige Überlebenschance.
Wir haben für euch Fragen und Antworten zum Thema Organspende zusammengestellt.
1. Gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Organspende?
In Deutschland gilt seit dem 01. November 2012 die Entscheidungslösung. Jede krankenversicherte Person soll ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von ihrer Krankenkasse regelmäßig Informationen zum Thema Organspende erhalten. Den Unterlagen liegt auch ein Organspende-Ausweis bei. Bei der Entscheidungslösung ist die Entscheidung für oder gegen eine Organspende freiwillig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte als Reaktion auf die sinkenden Spenderzahlen das Gesetz zur Organspende ändern und wirbt für eine "doppelte Widerspruchslösung". Dieser Vorschlag wurde vom Bundestag in einer Abstimmung am 16. Januar 2020 allerdings klar abgelehnt. Stattdessen sollen die Bürger künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden.
2. Werden die Daten von Organspendern zentral erfasst?
Entscheidungen zur Organspende werden nicht durch Krankenkassen oder in einem zentralen Register erfasst. Es reicht aus, wenn ihr euren Organspendeausweis bei euch tragt.
3. Wer kann Organe und Gewebe spenden?
Organe können nur von Menschen gespendet werden, "bei denen der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) vorliegt (Ausnahme Lebendspende)". Das bedeutet, dass die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unwiderruflich erloschen sind, das Herz-Kreislauf-System wird jedoch noch künstlich aufrecht erhalten. In den meisten Sterbefällen tritt der Herzstillstand vor dem sogenannten Hirntod ein. Deshalb kommen für eine Organspende nur wenige Verstorbene in Betracht.
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach dem Tod Organe spenden zu können?
Laut Transplantationsgesetz muss der Hirntod des möglichen Spenders nach der Richtlinie des Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zusätzlich muss die Zustimmung zur Organ- oder Gewebespende von dem Verstorbenen vorliegen. Dazu dient z.B. der Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
5. Muss ich mich voruntersuchen lassen, um Organspender zu werden?
Zu Lebzeiten ist eine ärztliche Voruntersuchung nicht notwendig. Bekannte Vorerkrankungen können aber im Organspendeausweis eingetragen werden.
6. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus?
Krebserkrankungen oder ein positiver HIV-Befund schließen eine Organspende grundsätzlich aus. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den entsprechend vorliegenden Befunden, ob eine Spende in Frage kommt.
7. Gibt es eine Altersgrenze?
Wichtig für die Organspende ist der allgemeine Gesundheitszustand des Spenders und der Zustand der Organe, das sogenannte "biologische Alter". Bei jüngeren Verstorbenen eignen sich mehr Organe zur Transplantation als bei älteren, aber es gibt keine Altersgrenze nach oben für Organspenden.
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende. Ab 14 Jahren können die Jugendlichen einer Organspende selbst widersprechen. Ab 16 Jahren können sie selbst entscheiden, ob sie einer Organspende zustimmen oder sie ablehnen.
8. Wozu dient der Organspendeausweis?
Mit dem Organspendeausweis könnt ihr eure eigene Einstellung zu Organ- und Gewebespenden dokumentieren.
9. Muss ich alle Organe spenden?
Der Organspendeausweis enthält nicht nur ein "Ja" zur Organspende. Ihr könnt mit dem Ausweis einer Organspende auch komplett widersprechen oder nur der Entnahme bestimmter Organe zustimmen.
10. Benötige ich meinen Organspendeausweis im Ausland?
Auch im Ausland ist ein mitgeführter Organspendeausweis sinnvoll. Denn bei Organspenden gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes, in dem ihr euch befindet. Versterbt ihr also als deutscher Staatsbürger im Ausland, werdet ihr nach der gesetzlichen Regelung der jeweiligen Länder behandelt. Mit einem mitgeführten Organspendeausweis könnt ihr also auch im Ausland eure Einstellung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende mitteilen. Dafür gibt es den Ausweis in 28 Sprachen.
Antworten auf weitere Fragen zum Thema Organspende findet ihr unter www.organspende-info.de.