01. April 2019 – Lea Biskup
Gesundheitsminister Jens Spahn wirbt für die "doppelte Widerspruchspflicht" bei Organspenden. Wer der Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht, soll zum Spender werden. Wir haben euch gefragt: Was haltet ihr von einer Organspendepflicht? Das sind eure Meinungen!
Momentan gilt in Deutschland bei der Organspende die Entscheidungslösung. Sie besagt, dass eine Organspende nur zulässig ist, wenn eine Zustimmung des Spenders vorliegt. Ist nicht nachweisbar, ob sich eine verstorbene Person zu Lebzeiten bewusst für oder gegen eine Organspende entschieden hat, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.
Doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte als Reaktion auf sinkende Spenderzahlen nun das Gesetz zur Organspende ändern und wirbt in einem Gesetzesentwurf für eine "doppelte Widerspruchslösung". Der Entwurf sieht vor, dass sich grundsätzlich jeder ab 16 Jahren entscheiden soll, ob er zur Organspende im Fall des eigenen Hirntods bereit ist. Dieser Entscheidung soll eine umfassende Info-Kampagne vorausgehen. Zusätzlich soll die getroffene Entscheidung für oder gegen eine Organspende jederzeit revidiert werden können.
Widerspricht man nicht oder trifft keine Entscheidung, soll man als Spender registriert werden. Vor einer Organentnahme soll der Arzt zusätzlich den nächsten Angehörigen fragen müssen, ob diesem ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist.
Diese doppelte Widerspruchslösung soll also sicherstellen, dass niemand gegen den eigenen Willen zum Organspender wird.
Das heißt: Nur wenn einer Organspende zu Lebzeiten explizit widersprochen wurde, stehen die Organe des Verstorbenen nicht zur Transplantation frei. Solange kein Widerspruch vorliegt, gilt jeder Verstorbene als Organspender - eine Zustimmung ist nicht mehr notwendig.
Eure Meinung
Wir hatten euch gefragt, wie ihr zum Thema einer Organspendepflicht. Das Ergebnis ist recht knapp ausgefallen. Etwas mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (55%) waren gegen die Einführung einer "Organspendepflicht"; 45% finden den Vorschlag gut.
Bisherige Regelung: Organspende-Ausweis
Bisher gilt: Wer einer Organspende zustimmt, der ist Spender - liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt. Darum ist es sinnvoll, sich einen Organspendeausweis auszudrucken und ins Portemonnaie zu legen, damit im Fall der Fälle nicht eure Verwandten über eure Organe entscheiden müssen, sondern ihr selber die Entscheidung treffen könnt.
Den Organspende-Ausweis könnt ihr online ausfüllen und ausdrucken unter www.organspende-info.de
(mit Material der dpa)