29. Juli 2026 – dpa

Kommunalwahl in Niedersachsen

Wer darf antreten? Kommunen entscheiden über AfD-Bewerber

Mehrere Wahlausschüsse entscheiden, ob AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter antreten dürfen. Das neue Prüfverfahren führt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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Das Logo des AfD-Landesverbandes Niedersachsen. (Symbolbild)

Vor der Kommunalwahl im September wird in Niedersachsen derzeit bei mehreren Bewerbern für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter die Verfassungstreue geprüft. Bis heute Abend müssen die Entscheidungen feststehen.

Am Montag wurde bereits die AfD-Kandidatin Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland zugelassen. Am Dienstag tagten die Wahlausschüsse in Weener, Herzberg am Harz und Wilhelmshaven. Als Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters in Wilhelmshaven wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße nicht zugelassen. Auch der AfD-Politiker Justin Vogel darf nicht bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten. Bei beiden hatten die Wahlausschüsse Zweifel an der Verfassungstreue.

Im ostfriesischen Weener (Landkreis Leer) darf der parteilose Politiker Eugen Nazarenus wegen einer Nähe zu der «Reichsbürger»-Szene nicht für das Bürgermeisteramt kandidieren. Der mit insgesamt sieben Mitgliedern besetzte Stadtwahlausschuss lehnte den Kandidaten einstimmig ab, weil er eine fehlende Verfassungstreue bei dem Kandidaten festgestellt hatte.

Es folgen noch Entscheidungen über AfD-Bewerber in den Samtgemeinden Bersenbrück und Fürstenau sowie über Stephan Bothe – Vize-Landeschef der AfD – als Landratskandidat im Kreis Lüneburg. Dann wird auch über die Kandidatur der AfD-Politikerin Reinhild Goes, Bürgermeisterkandidatin in Nörten-Hardenberg, entschieden.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums lagen der Kommunalaufsicht acht Prüfanfragen vor. Sie beträfen ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber der AfD. Mehrere Verfahren sind bereits abgeschlossen – darunter Zulassungen (etwa Jessica Schülke und Robert Preuß) und Nichtzulassungen (Martin Sichert und Thorsten Moriße). Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert war zuvor nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland zugelassen worden.

Das Innenministerium ist die Kommunalaufsichtsbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte, der großen selbstständigen Städte, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Göttingen und der Region Hannover. Für kleinere Einheiten sind die Landkreise die Kommunalaufsicht. Dazu zählt etwa der Fall des parteilosen Bürgermeisterkandidaten Eugen Nazarenus in Weener, der dem Reichsbürgerspektrum zugerechnet wird. So wurde auch Sonja Nilz, Generalsekretärin der AfD Niedersachsen, als Bürgermeisterkandidatin in Peine zugelassen.

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Anders als Rats-, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete müssen sie deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Seit einer Gesetzesänderung können Wahlleitungen und Wahlausschüsse bei konkreten Zweifeln die Kommunalaufsicht einschalten.

Als Anhaltspunkte kommen nach Angaben des Innenministeriums etwa belegte öffentliche Aussagen, dokumentierte Handlungen oder herausgehobene Funktionen in extremistischen Parteien infrage. Eine Parteimitgliedschaft allein führt nicht automatisch zur Nichtzulassung.

Die Kommunalaufsicht gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Gebunden ist der örtliche Wahlausschuss daran nicht. Er entscheidet eigenständig und mit Mehrheit über die Zulassung.

Im Fall der AfD-Bewerberin Reinhild Goes verbreiteten Partei und Nachwuchsorganisation zunächst, der Wahlausschuss in Nörten-Hardenberg habe sie einstimmig nicht zugelassen.

Diese Darstellung ist nach Angaben des Fleckens und des Landkreises Northeim falsch. Der Ausschuss habe noch keine Entscheidung getroffen, sondern zunächst die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Nach deren Stellungnahme muss der Wahlausschuss erneut tagen.

Eine Nichtzulassung kann laut Innenministerium grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses können auch abgelehnte Bewerber Einspruch erheben.

Darüber entscheidet zunächst die neu gewählte kommunale Vertretung. Anschließend ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Nur bei einem besonders offensichtlichen Rechtsmissbrauch könnte ausnahmsweise schon vor der Wahl ein Gericht eingreifen.

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