27. August 2026 – dpa
Im Mai 2025 wird in Bremen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen PKK festgenommen. Der Mann ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Jetzt soll ihm in Hamburg der Prozess gemacht werden.
Die Bundesanwaltschaft hat in Hamburg Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.
Der türkische Staatsangehörige soll von 2016 bis 2023 Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa gewesen sein und als solcher der Führungsebene der Europaorganisation der PKK angehört haben. Er sei vor allem für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten der Vereinigung in Europa zuständig gewesen, erklärt die Bundesanwaltschaft. «Hierzu trat er auch öffentlich als Redner auf.»
Beamte des Bundeskriminalamts hatten den Beschuldigten im Mai 2025 in Bremen festgenommen. Er kam zunächst in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen ihn wurde einige Monate später von einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof außer Vollzug gesetzt und im Mai 2026 auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben, wie die Behörde nun mitteilte.
PKK ist die Abkürzung für Arbeiterpartei Kurdistans (kurdisch: Partiya Karkerên Kurdistanê). Im Mai 2025 beschloss die militante Gruppierung das Ende ihres bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat und erklärte ihre Auflösung. Die Organisation gilt in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation.