10. August 2026 – dpa
Auf einem Spargelhof bei Uelzen finden Polizisten im Februar eine tote Frau und zwei schwer verletzte Söhne. Der Vater wird widerstandslos festgenommen. Im Prozess gesteht der Landwirt.
Auf einem großen Spargelhof bei Uelzen geschieht an einem Februarabend Unfassbares: Erst tötet der Familienvater seine Ehefrau mit Eisenstange und Messer, dann will er seine Söhne umbringen. Mit schwersten Kopfverletzungen entreißt ihm der damals 17-Jährige die Stange. Der Mann lässt sich widerstandslos festnehmen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft und gesteht zum Prozessauftakt die brutale Tat. Die kleine Gemeinde Eimke in der Lüneburger Heide steht immer noch unter Schock.
Der 56-Jährige räumt vor dem Landgericht Lüneburg alle Vorwürfe ein. «Was passiert ist, ist eine Katastrophe», sagt der Angeklagte, «es tut mir unfassbar leid». Er verliest mit anfangs brüchiger Stimme eine Erklärung, in der er auch gesteht, am Abend des 25. Februar versucht zu haben, seine zwei Söhne gewaltsam umzubringen.
Er habe an dem Tag eine Nachricht von der Spargelvereinigung erhalten, die ihn aus der Bahn geworfen habe. Als einziger Ausweg sei ihm der Selbstmord erschienen: «Ich wollte sie mit in den Tod nehmen». Der Landwirt begründet die Tat mit einer psychischen Ausnahmesituation.
Angeklagt ist der 56-Jährige wegen Mordes. Wie der Staatsanwalt ausführt, soll er seine sitzende Frau mit der Eisenstange heimtückisch von hinten auf den Kopf geschlagen und ihr schwerste Verletzungen zugefügt haben. Weil sie noch nicht tot war, habe er ihr ein Messer in die Brust gestoßen.
Danach habe er seinen 15 Jahre alten Sohn mit der Stange attackiert. Erst der hinzugekommene damals 17-Jährige habe ihm die Eisenstange im Wohnzimmer wegnehmen können. Beide Kinder erlitten schwerste Verletzungen und leiden an posttraumatischen Belastungsstörungen.
Der Prozess bewegt viele Menschen, der Zuschauerraum ist gefüllt. Richter Michael Herrmann warnt vor dem Abspielen der Videobilder vom Abend der Tat auf dem Hof, dass die Szenen nur schwer zu verkraften seien.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer schweren depressiven Störung aus, die seine Handlungssteuerung beeinträchtigt habe. Die Kammer hat drei Sachverständige hinzugezogen, um zu klären, ob der Angeklagte krankheitsbedingt beeinträchtigt gewesen war.
Anträge der beiden Söhne als Nebenkläger auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurden von der Strafkammer zurückgewiesen. Sie wollen beide nicht als Zeugen aussagen oder vor Gericht erscheinen. Die Erinnerungen seien eine große emotionale Belastung, hieß es auch in einem Attest einer Ärztin der Psychiatrischen Klinik Lüneburg.
Nach dem Tod der Mutter ist eine Schwester aus Hamburg zu ihnen gezogen, sie ist nun auch die rechtliche Betreuerin der Jungen. Auch der Landwirt betonte in seiner Erklärung, nach wie vor Kontakt zu seinen Schwiegereltern und den Geschwistern der Gattin zu haben. Der Umstand, dass sie die Tat als «tragischen Unglücksfall» auffassten, stabilisiere ihn.
Fortsetzungstermine sind auf Mittwoch und den 17. August (jeweils um 9.30 Uhr) angesetzt.