05. November 2026 – dpa

Landgericht Oldenburg

Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt? - Mann vor Gericht

Der 39-Jährige gesteht vor dem Landgericht Oldenburg, zwei Partnerinnen sexuell misshandelt und gefilmt zu haben. Zweimal soll er unbekannte Männer dazugeholt haben. Einen Tatvorwurf bestreitet er.

5jxx574liw-v8-ax-s2048.jpeg
Der Angeklagte äußerte sich am ersten Prozesstag zu den angeklagten Taten.

Als der Angeklagte mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, fängt die Nebenklägerin an zu weinen: Der Mann auf der Anklagebank ist ihr Ex-Freund. Der 39-Jährige soll sie und eine weitere Frau mehrfach mit Schlafmittel betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Insgesamt sind am Landgericht Oldenburg neun Taten angeklagt. In zwei Fällen soll der Mann übers Internet zwei Unbekannte dazu eingeladen haben, sich an den sexuellen Handlungen zu beteiligen.

Am ersten Verhandlungstag räumte der Mann die Taten ein. «Was ich getan habe, tut mir wahnsinnig leid», sagte der Angeklagte. Er wisse, dass er Grenzen überschritten habe. Der Vater von drei Kindern bestritt aber, die Frauen betäubt zu haben. Vielmehr habe er gewusst, dass beide einen sehr tiefen Schlaf gehabt hätten. Auch seien an den Abenden Alkohol und Drogen konsumiert worden.

Der Vorsitzende Richter äußerte Zweifel an dieser Darstellung. Bei den angeklagten Taten sollen diverse Dinge in die Frauen eingeführt worden sein. Selbst wenn Drogen im Spiel gewesen seien: «Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man bei solchen Handlungen nicht aufwacht», betonte der Richter.

Die Taten sollen in den Wohnungen der Frauen in Delmenhorst zwischen Juli 2022 und September 2024 begangen worden sein. Wer die Männer waren, die sich an den sexuellen Handlungen beteiligt haben sollen, konnte der Angeklagte nicht sagen. Er habe betrunken Onlineanzeigen geschaltet, in denen er seine schlafende Freundin angeboten habe. Über die Konsequenzen habe er nicht nachgedacht.

Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft sagte, dass im Falle einer Verurteilung wegen einer möglichen Gefahr für die Öffentlichkeit eine Sicherheitsverwahrung in Betracht komme. Dies hätte zur Folge, dass der Mann nach Verbüßung einer möglichen Haftstrafe nicht automatisch aus dem Gefängnis entlassen würde.

Die Ermittlungen gegen den Angeklagten waren ins Rollen gekommen, nachdem die Nebenklägerin 2023 Anzeige erstattet hatte. Sie hatte den Verdacht, bei einer Party betäubt worden zu sein. Tatsächlich wurde ein Schlafmittel in ihrem Urin nachgewiesen. Der Angeklagte wurde als Beschuldigter vorgeladen. Laut Anklage soll er bis 2024 trotzdem seine Taten fortgesetzt haben.

Vor einem Jahr verurteilte das Landgericht Oldenburg ihn nach der angezeigten Tat wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Zusammenhang mit dem Prozess waren die Videos von den weiteren mutmaßlichen Taten gefunden worden. Die Verhandlung wird am 20. November fortgesetzt.

Weitere Meldungen

undefined
Antenne Niedersachsen
Audiothek