21. Oktober 2026 – dpa
Nach dem Anschlag von Solingen beschloss NRW ein Maßnahmenpaket. Die SPD-Fraktion fühlte sich schlecht informiert. Der Verfassungsgerichtshof muss nun klären, ob Rechte verletzt wurden.
Nach dem islamistisch motivierten Anschlag in Solingen mit drei Toten und acht Verletzten hatte die Landesregierung im September 2024 ein Maßnahmenpaket beschlossen. Die Landtagsfraktion der SPD fühlte sich dazu schlecht informiert und zog vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Richter sollen jetzt klären, ob die Abgeordneten in ihren Rechten verletzt wurden. Verhandelt wird am 10. November, wie der Gerichtshof in Münster mitteilte.
Bei dem am 10. September 2024 verabschiedeten Maßnahmenpaket ging es um die Themen Sicherheit, Migration und Prävention. Die SPD-Fraktion sieht ihr Recht auf Unterrichtung verletzt und damit einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Spätestens nach dem Kabinettsbeschluss hätte der Landtag umfassend und schriftlich informiert werden müssen, so die SPD.
Die Landesregierung sieht keine solche Pflicht und verweist auf die Rede des Ministerpräsidenten am 11. September im Landtag. Hendrik Wüst (CDU) habe ordnungsgemäß unterrichtet.
Ein Urteil wird der Verfassungsgerichtshof am 10. November nach der mündlichen Verhandlung noch nicht verkünden.
Bei dem islamistisch motivierten Anschlag vom 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al H. drei Menschen getötet und acht Personen verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich.
Al H. hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen, was aber gescheitert war. Er wurde im September 2025 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.