04. August 2026 – dpa

Solinger Terroranschlag

Reul: Hinweis zum Solingen-Attentäter erst nach dem Anschlag

Warum konnten Warnungen und ein früh abgefangenes Bekenner-Video den Anschlag von Solingen nicht verhindern? NRW-Innenminister Reul liefert jetzt Informationen nach.

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Im Zeugenstand: NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). (Archivbild)

Das von einem Geheimdienst mitgeschnittene Bekenner-Video des islamistischen Solinger Attentäters hätte nach Einschätzung des Düsseldorfer Innenministeriums nicht helfen können, die Tat zu verhindern. «Der Hinweis hat meines Wissens sowohl in Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen erst nach der Tat vorgelegen», teilte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zum Messerangriff von 2024 mit.

In dem Schreiben an den U-Ausschussvorsitzenden Thomas Kutschaty, das der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf vorliegt, beantwortet der Minister offen gebliebene Nachfragen aus seiner Zeugenvernehmung Mitte Juli.

Einem ausländischen Geheimdienst war es nach Schilderungen in dem Landtagsausschuss offenbar gelungen, das Bekenner-Video des Attentäters noch vor der Tat und der Veröffentlichung durch den IS mitzuschneiden. Als die NRW-Behörden nach dem Anschlag Informationen zum Attentäter erbaten und sein Foto herumschickten, hätten sie prompt einen Screenshot aus dem Video erhalten, hatte Kutschaty mitgeteilt.

Schon bei seiner Vernehmung hatte Reul gesagt, das Foto sei erst nach dem Anschlag eingegangen: «Es bleibt dabei, den Sicherheitsbehörden war Issa al H. vor dem Anschlag nicht bekannt.» Unter Verweis auf die sensible Arbeit von Nachrichtendiensten und besonders den Quellenschutz befreundeter ausländischer Dienste teilte der Minister auch in seinem Schreiben keine weiteren Details mit.

Im U-Ausschuss war darüber hinaus eine Warnung eines damaligen Zimmernachbarn vor dem späteren Attentäter erörtert worden. Der Mitbewohner hatte nach dem Anschlag ausgesagt, Sozialarbeiter und Kirchenvertreter auf die Radikalität Issa al H.s hingewiesen zu haben.

Aus den Ermittlungsunterlagen gehe hervor, dass der Polizei diese Hinweise erst nach der Tat gegeben worden seien, stellte Reul in seinem Schreiben klar. Aus dem Vernehmungsprotokoll der Sozialarbeiterin ergäben sich hierzu keine belastbaren Aussagen.

Die Opposition hatte außerdem moniert, dem U-Ausschuss lägen immer noch nicht alle Unterlagen vor. Von seinem Haus werde keine Akte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge festgehalten, versicherte Reul in seinem Schreiben.

Am 23. August 2024 hatte Issa al H. auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und viele weitere verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den Syrer zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags NRW überprüft, ob es vor oder im Zuge des Anschlags zu Fehlern und Versäumnissen gekommen ist.

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