21. Juli 2026 – dpa

Bluttat in Bergkamen

Mutter und vier Kinder verletzt: über acht Jahre Jugendhaft

Bei einem Übernachtungsbesuch attackierte ein junger Mann in Bergkamen eine gute Freundin und ihre vier Kinder mit einem Messer. Er stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Vor Gericht schwieg er.

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Die Richter schlossen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. (Archivbild)

Sieben Monate nach einer nächtlichen Messerattacke auf eine junge Mutter und ihre vier Kinder in Bergkamen hat das Dortmunder Landgericht das Urteil gesprochen. Gegen den heute 21 Jahre alten Angeklagten verhängte die Kammer eine Jugendstrafe von acht Jahren und drei Monaten - wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags. Jugendstrafe ist der Begriff für eine Freiheitsstrafe für Jugendliche und junge Volljährige.

Die junge Frau hatte den Angeklagten in ihrer Zeugenaussage vor Gericht als «besten Freund» bezeichnet. Er habe oft bei ihr übernachtet und sich auch immer liebevoll um ihre Kinder gekümmert. Die Tatsache, dass er seit seiner Festnahme nichts zu seinen Motiven ausgesagt hat, belastete die Zeugin nach eigenen Angaben schwer.

Ein psychiatrischer Sachverständiger zeigte sich nach der Auswertung einer Blutprobe davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat in einem akuten Rauschzustand begangen hatte. In seinem Blut waren Restmengen von Alkohol, Cannabis und Kokain gefunden worden. Der Gutachter errechnete daraus einen maximalen Promillegehalt von 2,8 zum Zeitpunkt der Tat. Die Richter schlossen daher eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus.

Der junge Mann hatte bei der Familie übernachtet. Gegen 2 Uhr morgens war er nach der Schilderung der Mutter in der Wohnung angekommen - alkoholisiert. Um 5.20 Uhr habe er dann die Familie angegriffen, so die Anklage.

Alle fünf Opfer waren bei dem Angriff erheblich verletzt worden. Die Kinder - zwischen drei und acht Jahren alt - hatten zum Teil Nervenschädigungen am Gesicht und an den Händen erlitten. Teilweise werden diese aus Sicht der behandelnden Ärzte auch nicht mehr wieder verschwinden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von zwölf Jahren beantragt. Die Anwälte der Nebenklage forderten sogar eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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