23. Juli 2026 – dpa

Aufsehenerregender Fall

Lehrerin seit 17 Jahren krank – Disziplinarverfahren ruht

Eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin steht im Verdacht, falsche Angaben gemacht und währenddessen als Heilpraktikerin gearbeitet zu haben. Das Disziplinarverfahren ist ausgesetzt.

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Eine dauerkranke Lehrerin wehrt sich mit einer Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand. (Archivbild), Foto: Roland Weihrauch/dpa

Im Fall der seit fast 17 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin kann das Disziplinarverfahren nach Angaben des Schulministeriums noch nicht abgeschlossen werden. Es sei ausgesetzt worden, weil es parallel ein strafrechtliches Verfahren gebe, hieß es. Im März hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg über eine Hausdurchsuchung bei der Frau berichtet. Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe, hatte die Behörde im Frühjahr mitgeteilt.

Die betroffene Lehrkraft hat nach Darstellung des Ministeriums nicht mehr Anspruch auf die vollen Bezüge, sondern nur noch in Höhe des ihr zustehenden Ruhegehalts. Das gelte trotz der von der Lehrerin erhobenen Klage. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, sie arbeite intensiv daran, den Vorgang um die langfristig erkrankte Lehrkraft abzuschließen. Sie verwies dabei auf das Landesbeamtengesetz.

Die Beamtin hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben eines Gerichtssprechers Klage gegen die Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Damit wehre sie sich gegen eine Anordnung der Bezirksregierung, die Frau in den Ruhestand zu versetzen.

Der Fall der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, hatte im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht und auch die Landespolitik beschäftigt. Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurden deshalb Disziplinarverfahren eingeleitet.

Ende Mai ordnete die Bezirksregierung ihre Versetzung in den Ruhestand an. Am 29. Juni sei die Klage der Lehrerin beim Verwaltungsgericht eingegangen. Inzwischen wurde die Frau nach Angaben des Gerichtssprechers amtsärztlich untersucht.

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Lehrerin geht es um möglichen Betrug. Dabei geht es um den Verdacht, dass sie ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht habe. Während sie vorgegeben habe, dienstunfähig zu sein, habe sie den Ermittlungen zufolge als Heilpraktikerin gearbeitet und auch an einem Gründungswettbewerb teilgenommen. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge als Lehrerin erhalten habe, könnte das ein gewerbsmäßiger Betrug sein.

Die strafrechtlichen Ermittlungen seien für den Ausgang des Disziplinarverfahrens von Bedeutung, sagte ein Sprecher des Schulministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb müsse dieses Verfahren vorerst ausgesetzt werden.

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