10. September 2026 – dpa

Behördendschungel

Keine konkreten Hinweise auf Drohnen-Gefahr an NRW-Airports

Eine Drohne mit Sprengstoff sorgte in Leipzig für Alarm. Wie gut ist NRW gegen solche Bedrohungen gewappnet? Klar ist: Im Falle eines Falles gibt es viel Zuständigkeitschaos.

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Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) pocht auf klare Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr. (Archivbild)

Die Sicherheitsbehörden haben keine konkreten Hinweise auf drohende Anschläge mit Drohnen an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen. «Im Kontext aktueller geopolitischer Konflikte steht jedoch auch das Land Nordrhein-Westfalen im Fokus ausländischer Nachrichtendienste und hybrider Bedrohungen durch fremdstaatlich gelenkte Akteure», stellte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in einem Bericht an den Landtag fest.

Insbesondere mit Blick auf die hohe Dichte kritischer Infrastrukturen, militärischer Liegenschaften, Verkehrs- und Logistikknotenpunkte sowie bedeutender Industrieanlagen komme der missbräuchlichen Nutzung von Drohnen hier eine hohe sicherheitspolitische Bedeutung zu.

Reul kritisierte erneut unklare Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden und nannte sie «erfolgskritisch». Das hätten auch Drohnensichtungen Mitte August im Bereich des Flughafens Köln/Bonn erwiesen. Dabei sei es aber nicht zu konkreten Gefährdungen gekommen.

In seinem Bericht an den Innenausschuss skizzierte er die breit verteilten Zuständigkeiten:

  • An den großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn nimmt die Bundespolizei als Luftsicherheitsbehörde die Abwehr von Gefahren im Luftraum wahr.
  • Im Bereich Köln/Bonn ist darüber hinaus die Bundeswehr aufgrund eines militärischen Teils des Flughafens für den Schutz der Liegenschaft verantwortlich.
  • An den weiteren Flughäfen in NRW sind wiederum die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster als Luftsicherheitsbehörde zuständig.
  • Außerhalb des Flughafengeländes obliegt der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde die Gefahrenabwehr.
  • Die Deutsche Flugsicherung hat den sicheren Ablauf des Luftverkehrs zu gewährleisten.
  • Die Flughafenbetreiber verfügen darüber hinaus über eigene Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Flughafengeländes.

Anfang August war eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag hatte daraufhin im Innenausschuss die Frage aufgeworfen: «Wie abwehrfähig ist Nordrhein-Westfalen?».

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