19. Januar 2021 –
Bund und Länder haben ihre Beratungen beendet: Der Lockdown wird bis 14. Februar verlängert. Ebenso bleiben Schulen und Kitas geschlossen. Außerdem wurde die Maskenpflicht verschärft und Homeoffice muss ermöglicht werden.
++++ HINWEIS ++++
In welchem Umfang die auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse übernommen werden, entscheidet jedes Bundesland selbst.
Niedersachsen hat in einer Pressekonferenz am 20.01.21 bekannt gegeben, welche zum Teil verschärften Corona-Regelungen mit der nächsten Corona-Verordnung gelten sollen. Welche Regelungen das sind, lest ihr hier. >>>
Hinweis: Bevor in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten kann, muss diese in der Regel mindestens 24 Stunden vorher veröffentlicht werden. Bis dahin gilt die aktuell bestehende Corona-Verordnung vom 10. Januar.
Lockdown-Verlängerung bis zum 14. Februar
Die aktuell geltenden Lockdown-Regelungen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte.
Schulen und Kitas
Schulen sollen laut Bund-Länder-Beschluss bis Mitte Februar geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. In Kitas soll genauso verfahren werden.
Wie Niedersachsen nach dem Bund-Länder-Beschluss den Schulbetrieb organisieren wird, lest ihr hier. >>>
Verschärfung der Maskenpflicht
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2. Die Nutzung der medizinischen Masken wird auch bei längerem Personenkontakt empfohlen.
Kontaktbeschränkungen
Bis zum 14. Februar gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung "1 Person + 1 weiterer Haushalt". Nach wie vor sind die persönlichen Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken.
Öffentlicher Personennahverkehr
Auch im öffentlichen Personennahverkehr sollen die Kontaktmöglichkeiten weiter reduziert werden. Dazu beitragen sollen die weitgehende Nutzung von Homeoffice, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in Stoßzeiten, z.B. durch zusätzlich eingesetzte Fahrzeuge.
Mehr Homeoffice
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Zur Entzerrung des ÖPNV wird an die Arbeitnehmer appelliert, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.
Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen werden die aktuell geltenden Hygienevorschriften weiter beibehalten. Diese Regelungen gelten auch für Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung.
Gottesdienste
In Kirchen, Synagogen und Moscheen sind Gottesdienste sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und eine medizinische Maske am Platz getragen wird. Gemeindegesang ist nach wie vor untersagt. Zusammenkünfte von mehr als 10 Teilnehmern müssen spätestens zwei Tage im Voraus beim zuständigen Ordnungsamt angegeben werden.
(mit Material der dpa)