03. Januar 2023 –

Neues Jahr, neue Gesetze

Das ändert sich ab Januar 2023

Bürgergeld statt Hartz IV, Erhöhung von Kinder- und Wohngeld, Energiepreisbremse, Grundsteuererklärung und mehr: Im Januar 2023 stehen einige neue Gesetze und weitere Neuerungen an. Wir haben euch die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

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Ein kleiner Tischkalender zeigt den Jahreswechsel von 2022 auf 2023., Foto: zatevakhin - stock.adobe.com

Bürgergeld statt Hartz IV

Zum Jahreswechsel löste das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab: Der Regelsatz erhöht sich zum 1. Januar 2023 für

  • Alleinstehende auf 502 Euro,
  • Paare je Partner auf 451 Euro,
  • Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern auf 402 Euro,
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro,
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro
  • und Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Erhöhung des Kindergelds

Ab 1. Januar 2023 wird auch das Kindergeld erhöht: Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Vor der Erhöhung erhielten Familien für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Erhöhung des Wohngelds

Das Wohngeld erhöht sich zum 1. Januar 2023 von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Zusätzlich wurde auch die Gruppe derjenigen vergrößert, die ein Anrecht auf das Wohngeld haben. Anspruch auf das "Wohngeld Plus" haben Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Das Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Energiepreisbremse

Die stark gestiegenen Energiepreise sollen Bürger nicht noch mehr belasten. Ab Januar gilt daher bei Strom, Gas und Wärme: Für den Großteil des Verbrauchs deckelt der Staat die Kosten und übernimmt dann den Teil, der darüber hinausgeht. Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten die Preisbremsen ab März. Rückwirkend umfassen sie dann auch die Monate Januar und Februar.

Wichtig: Ihr als Verbraucher braucht nichts zu unternehmen, um von den Entlastungen zu profitieren. Dies übernehmen die Versorger. Es muss kein Antrag gestellt werden. Bei direkten Kunden kommen die Entlastungen über niedrigere Abschläge an. Mieter erhalten die Entlastungen in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Hier kann es also noch dauern, bis ihr das Geld dann zurückbekommt.

Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich.

Mehr Infos zur Energiepreisbremse findet ihr hier in unserem Artikel. >>>

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzliche Krankenversicherte digital: Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber haben ebenfalls Zugriff auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wichtig: Nach wie vor müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben, wenn sie wegen Krankheit ausfallen.

Steigende Krankenkassenbeiträge und höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Viele Krankenkassen heben ihre Beiträge an: Im Schnitt um rund 0,3 Prozentpunkte, womit der Krankenkassenbeitrag durchschnittlich bei 15,9 Prozent liegt. 54 der 71 für alle geöffneten Kassen hätten die Beitragssätze erhöht, teilte die Stiftung Warentest in einer Auswertung am Montag (02.01.) mit. Insgesamt gibt es dem Spitzenverband der Krankenkassen zufolge in Deutschland 96 gesetzliche Kassen, nicht alle stehen aber jedem offen, wie etwa bestimmte Betriebskrankenkassen.

Der Anstieg bei den 54 Kassen lag den Angaben zufolge zwischen 0,06 und 0,7 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen hätten ihre Beiträge zum Jahreswechsel gesenkt, 15 ihre Beiträge stabil gehalten. Der höchste Beitragssatz lag demnach zum Jahresanfang bei 16,59 Prozent, der günstigste bei 15,4 Prozent.

Wichtig: Versicherten riet die Stiftung zu besonderer Aufmerksamkeit, da die Kassen - anders als bisher - nicht mehr verpflichtet seien, die Erhöhung per Brief mitzuteilen. Über Änderungen informieren müssten sie aber auf ihrer Internetseite oder in der Mitgliederzeitschrift.

Ebenfalls steigt die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Frist für die Grundsteuererklärung endet

Ab 2025 soll die Grundsteuer nach einem neuen System erhoben werden. Für Grundstücks-Eigentümer bedeutet das schon jetzt: Bis zum 31. Januar 2023 muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Ursprünglich war die Abgabefrist auf den 31. Oktober 2022 festgelegt, wurde aber dann bis Ende Januar 2023 verlängert. Die benötigten Angaben könnt ihr online über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einreichen. Dort findet ihr auch eine kurze Übersicht, wer genau in Niedersachsen die Erklärung einreichen muss.

Falls ihr euch überfordert fühlt oder Motivation braucht, das Ganze anzugehen: Keine Sorge, wir helfen euch! Bei unserem Live-Event haben wir bereits am 13. Oktober gemeinsam mit euch und Fabian Mingels, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Hannover, die Grundsteuererklärung ausgefüllt.

Schaut euch dazu gerne unser YouTube-Video an. Mehr Infos zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung findet ihr hier. >>>

Tabaksteuer steigt

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Beispielsweise müsst ihr für Packungen mit 20 Zigaretten künftig im Schnitt 18 Cent mehr bezahlen. Die Anpassung der Tabaksteuertarife sieht bis 2026 eine regelmäßige, moderate Erhöhung der Tarife für Zigaretten & Co. vor.

Führerscheinumtausch für Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964

Personen, die zwischen 1959 bis 1964 geboren sind und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. "Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner Webseite.

Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum eures Führerscheins entscheidend. Die entsprechenden Infos dazu findet ihr ihn eurem aktuellen Führerscheindokument

Der Umtausch erfolgt ohne zusätzliche Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Grund für den Führerscheinumtausch sind EU-Vorgaben: Es soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Da der Umtausch verpflichtend ist, riskiert ihr ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro, wenn ihr die Frist verstreichen lasst.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 - 195819.07.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2021-18.01.201319.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Mehr Informationen zum Führerscheinumtausch findet ihr auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums. >>>

(mit Material der dpa)

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