24. Juni 2026 –
Mein Elster+, Sommerferien & Co.
Neues Grundsicherungsgeld, Rentenplus, Steuerfristen und auch im Straßenverkehr wird es strenger: Punktehandel und falsche Angaben werden verboten. Bei Missachtung drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld. Hier gibt's für euch den Überblick.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Ab dem 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Ziel ist es, die Unterstützung klar mit verbindlichen Mitwirkungspflichten zu verbinden. Fehlt diese oder kommt es zu versäumten Terminen oder ist eine unzureichende Bemühung um Arbeit erkennbar, kann das zu Leistungskürzungen führen. Ein Beispiel: Auf einen einmalig verpassten Termin im Jobcenter (Meldeversäumnis) folgt noch keine Leistungsminderung. Folgt ein zweiter verpasster Termin, wird eine Minderung von 30 Prozent (rund 150 Euro) für einen Monat greifen, wenn es für den verpassten Termin keinen wichtigen Grund gab.
Mehr Rente
Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Seit Mitte Juni verschickt die Deutsche Rentenversicherung die neuen Rentenanpassungsmitteilungen. Darin steht, wie hoch die persönliche Rente ab dem 1. Juli ausfällt. Der Bescheid sollte gut aufbewahrt werden, etwa für die Krankenkasse, das Finanzamt oder bei Anträgen auf Wohngeld.
Abgabe der Steuererklärung 2025
Für alle unter euch, die ihre Steuererklärung selbst machen, läuft die Zeit: Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer bis dahin nichts einreicht, riskiert automatisch einen Verspätungszuschlag. Nur wer seine Erklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abgibt, hat noch Zeit bis zum 1. März 2027.
Wer Einkünfte aus mehreren Quellen hat, sollte genau prüfen, ob er zur Abgabe verpflichtet ist. Es lohnt sich übrigens auch für alle, die gar nicht müssten: Mit der Steuererklärung winken oft mehrere Hundert Euro Rückerstattung.
"Mein Elster+": Steuererklärung via App
Ab 1. Juli startet mit "MeinElster+" ein neues Angebot der Finanzverwaltung, das die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen soll. Das Angebot richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner. Wer sich in der App registriert, erhält eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung auf Basis der Daten, die bei ELSTER und dem Finanzamt bereits vorliegen, beispielsweise aus Lohnsteuerbescheinigungen. Damit soll die Abgabe einer einfachen Steuererklärung noch leichter werden. Aber aufgepasst: Die individuellen Kosten wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Kosten sind nicht vorausgefüllt, da das Finanzamt sie nicht kennt. Diese müsst ihr weiterhin individuell selbst angeben.
6 statt 3 Monate: Neue Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid
Ab 1. Juli 2026 gilt bei Bußgeldbescheiden eine neue Verjährungsfrist: Die bisherige Dauer von drei Monaten verdoppelt sich auf sechs Monate. Der Grund für die neue Frist liegt in der zunehmenden Überlastung der zuständigen Bußgeldstellen deutschlandweit. Die Fristverlängerung ist Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und geht auf eine Initiative der Bundesländer zurück. Die Länder erhoffen sich ausreichend Zeit, um Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße konsequent verfolgen zu können. Bei der bisherigen Drei-Monats-Frist konnten viele Verfahren aus Zeitmangel nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, wie bußgeldkatalog.org schreibt.
Hohe Bußgelder für Punktehandel
Ab 1. Juli 2026 tritt eine Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die eine bisherige Gesetzeslücke schließt, denn: Fahrverbote und Punkte konnten bisher oft ohne größere Konsequenzen von anderen Personen übernommen werden, z. B. aus dem eigenen Umfeld oder durch passende "Strohmänner", die über entsprechende Firmen im Internet vermittelt wurden. Doch damit ist ab Anfang Juli Schluss. Zukünftig ist es verboten, eine Behörde zu täuschen, indem man falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit macht oder entsprechende Dienstleistungen anbietet. Verstöße gegen das neue Gesetz sehen bis zu 30.000 Euro Bußgeld für die Vermittlung oder Übernahme von Punkten vor.
Sommerferien in Niedersachsen
Während Schülerinnen und Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bereits seit dem 26. Juni Sommerferien haben, startet Niedersachsen auch in die Sommerferien: Los geht's vom 02. Juli bis 12. August. Als letztes Bundesland folgt wie immer Bayern in die Sommerferien, und zwar am 31. Juli.
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
Ab 1. Juli fällt die Zollfreigrenze für Pakete mit einem Gesamtwert bis 150 Euro weg. Stattdessen wird pro Warenart in einer Sendung ein pauschaler Zoll in Höhe von 3 Euro erhoben, je nachdem, "ob und in welcher unterschiedlichen Unterposition des Zolltarifs die Waren fallen", wie die IHK Regensburg schreibt. Ausschlaggebend dafür sei die 6-stellige Warennummer (HS-Unterposition).
Das bedeutet beispielsweise: Für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die in einer Sendung sind, wird ein Pauschalzoll von insgesamt 9 Euro erhoben, da sie alle unterschiedlichen HS-Positionen unterliegen.
Die neue Regelung soll zu einem faireren Wettbewerb zwischen ausländischen Online-Anbietern und europäischen Händlern beitragen.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Ab dem 1. Juli 2026 verbleibt Schuldnerinnen und Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse: Die Pfändungsfreigrenzen werden um rund zwei Prozent erhöht.
Vor diesem Datum lag die Pfändungsfreigrenze bei 1.555,00 Euro (Nettolohn) pro Person; bis zu diesem Betrag war das Arbeitseinkommen unpfändbar. Zum 1. Juli 2026 steigt sie auf einen unpfändbaren Betrag in Höhe von 1.587,40 Euro monatlich (Nettolohn). Dieser gilt allerdings für Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten.
Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika
Bisher galt bei 24 Duftstoffen, die dafür bekannt sind, Allergien hervorrufen zu können, eine Kennzeichnungspflicht. Ab dem 31. Juli müssen nach der neuen EU-Kosmetikverordnung nun weitere 56 Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial aufgeführt werden. Für Produkte, die abgespült werden, wie Shampoos, Duschgele oder Seifen, greift die Deklarationspflicht ab einer Konzentration über 0,01 Prozent; für Produkte, die auf der Haut bleiben, wie z. B. Cremes, Sonnenschutz oder Make-Up gilt die Deklarationspflicht bereits ab 0,001 Prozent.