Das ist erLAUBt!

Laub entfernen - Weshalb und wohin damit?

Im Herbst müssen Wege von potenziell rutschigem Laub befreit werden. Wie geeignet sind Laubbläser dafür? Und wo kann das Laub richtig entsorgt werden?

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Laubbläser nehmen ein Problem und pusten es woanders hin. Besonders ihre Lautstärke machen sie vielerorts zum Hassobjekt, Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

In Deutschland gilt: Wer ein Grundstück besitzt ist in der Pflicht, die Wege davor frei von Schnee und Laub zu halten. Das gilt auch dann, wenn das Laub von Bäumen kommt, die gar nicht auf dem eigenen Grundstück stehen. Die Räumpflicht besteht im Herbst werktags von 7 bis 20 Uhr und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Das gilt übrigens auch bei Schneefall. Vermieter können die Räumpflichten im Mietvertrag an ihren Mieter abgeben, tragen im Schadensfall aber weiterhin die Verantwortung. Durch diese Regelungen soll das Unfallrisiko auf Deutschlands Gehwegen verringert werden.

Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen empfiehlt es sich, Laub von Rasenflächen zu entfernen. Ohne die nötigen Sonnenstrahlen bilden sich dort nämlich schnell Pilze. Besonders nützlich ist das Laub auf Beeten, wo es als wärmende Decke bei der Überwinterung hilft. Laub zu sammeln, lohnt sich also auf jeden Fall. Aber wie?

Wie trage ich das Laub am besten zusammen?

Wer Laub sammeln möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: die Harke, den Laubbläser und den Laubsauger.

Während die Harke natürlich der mühseligste Weg ist, müssen bei den motorisierten und elektrisierten Hilfsmitteln ein paar Sachen beachtet werden.

  • In Wohngebieten dürfen sie Sonntags gar nicht und an den restlichen Wochentagen zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden.
  • Nur mit einem Umweltzeichen versehene, besonders leise Geräte dürfen werktags durchgängig von 7 bis 20 Uhr genutzt werden, an Sonntagen aber auch grundsätzlich nicht.
  • Nach diesem Zeichen solltet ihr dabei Ausschau halten:

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Das Umweltzeichen der Europäischen Union, Bild: RAL GmbH

Bei der Wahl des geeigneten Gerätes muss individuell abgewogen werden. Benzinbetriebene Geräte belasten mit Luftschadstoffen die Natur. Darüber hinaus werden Kleintiere - im Fall des Laubbläsers - durch die Gegend gewirbelt. Beim Laubsauger werden sie sogar gehäckselt und finden ein jähes Ende. Die Harke ist da die deutlich schonendere Alternative, die natürlich auch mehr Arbeitskraft verlangt. Dafür macht sie im Gegensatz zu Laubbläsern nicht vor feuchtem Laub schlapp, das die überdimensionalen Föhne oftmals nicht vom feuchten Untergrund lösen können.

Wohin mit dem Laub?

Mit Verlaub: Igel freuen sich immer wieder über Blätterhaufen. Darüber hinaus freuen sich die bereits angesprochenen Beete und Blumenrabatte über eine Laubdecke zur Überwinterung. Wie ihr die gesammelten Blätter kreativ einsetzen könnt, lest ihr in diesem Artikel:

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Laub im Garten? So könnt ihr es nutzen!

Es sieht wundervoll aus, wenn die Bäume ihre Blätter im Herbst bunt färben. Aber wehe das Laub fällt von den Bäumen! Dann sorgt es nicht nur bei Gartenbesitzern für Arbeit. Damit euch der Spaß bei der Gartenarbeit nicht vergeht, haben wir Tipps, was ihr mit dem Laub machen könnt.

Wenn ihr das Laub entsorgen möchtet, könnt ihr das mancherorts mit Laubsäcken tun. Die bekommt ihr gegen eine Gebühr bei eurem Müllentsorger. Gibt es bei euch keine Laubsäcke, sollte das Gesammelte auf keinen Fall in die Restmülltonne gestopft werden. Laub gehört in den Biomüll. Weil so eine Biotonne mit Laub schnell überfüllt ist, gibt es für größere Mengen auch Annahmestellen für Grünabfall auf Wertstoffhöfen. Ruft aber am besten vorher an, ob es auf eurem Wertstoffhof eine entsprechende Stelle gibt.

Habt ihr einen eigenen Kompost auf dem Grundstück, kann das Laub einfach geschreddert und auf dem garteneigenen Komposthaufen deponiert werden.

Wer seinen Grünabfall im nächsten Wald ablädt, muss, je nach Menge, mit einer Strafe von bis zu 1.500 Euro rechnen. Das Verbrennen von Laubhaufen ist ebenfalls verboten und auch noch schädlich für die umliegende Natur. Ausnahmegenehmigungen für Laubfeuer können nur dann erwirkt werden, wenn alle anderen Entsorgungswege unmöglich oder wenigstens unzumutbar sind. Allerdings wird auch hier eine Gebühr fällig.

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