09. Juli 2026 – dpa

Katholische Kirche

Wilmer soll Missbrauchsvorwurf verspätet nachgegangen sein

Heiner Wilmer steht seit wenigen Wochen an der Spitze des größten katholischen Bistums in Deutschland. Doch jetzt sieht er sich mit Vorwürfen aus seinem früheren Bistum Hildesheim konfrontiert.

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Der Betroffenenrat Nord erhebt Vorwürfe gegen Heiner Wilmer, den jetzigen Bischof von Münster und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. (Archivbild), Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche werfen Bischof Heiner Wilmer vor, Missbrauchsvorwürfen gegen einen verstorbenen Priester nur mit einjähriger Verspätung nachgegangen zu sein. Der Betroffenenrat Nord hat sich deshalb nach eigenen Angaben mit der Bitte um eine fachliche und kirchenrechtliche Einschätzung an die Päpstliche Kinderschutzkommission in Rom gewandt.

Wilmer war bis vor wenigen Wochen Bischof von Hildesheim und ist jetzt Bischof des größten deutschen Bistums Münster. Außerdem ist er Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Das Bistum Hildesheim, auf das sich die Vorwürfe beziehen, weist diese zurück und betont, dass Wilmer in Übereinstimmung mit den kirchlichen Vorgaben gehandelt habe.

Konkret geht es um Missbrauchs-Anschuldigungen gegen einen Jesuitenpater, der von 1965 bis zu seinem Tod 1972 in Heiningen im Landkreis Wolfenbüttel als Seelsorger tätig war. Der Pater kam 1972 bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Der Betroffenenrat Nord wirft Wilmer vor, er habe die Vorwürfe gegen den Pater nicht sofort untersuchen lassen, nachdem er 2021 darüber informiert worden sei. Ein Jahr lang sei nichts geschehen. «Ein Jahr des Nichtstuns ist für uns Betroffene fatal», kritisierte Andreas Peters vom Betroffenenrat. «Viele Betroffene sind inzwischen hochbetagt. Mit jeder Verzögerung steigt das Risiko, dass Erinnerungen verblassen, wichtige Zeugnisse verloren gehen und Betroffene versterben, bevor eine angemessene Aufarbeitung, Anerkennung ihres Leids und ein Stück Befriedung ihrer Lebenssituation erreicht werden können.»

Die Bistümer Hildesheim und Münster wiesen dies zurück. Ein Sprecher des Bistums Hildesheim bestätigte auf Anfrage, ein Pfarrer aus Wolfenbüttel habe Bischof Wilmer und Generalvikar Martin Wilk im Januar 2021 in einem Gespräch darüber informiert, dass eine zu diesem Zeitpunkt anonyme Person dem verstorbenen Priester sexualisierte Gewalt vorwerfe. Wilmer und Wilk hätten den Pfarrer daraufhin gebeten, mögliche Gesprächskanäle zu nutzen, um die anonyme Person zu bewegen, sich an eine der unabhängigen Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Bistum Hildesheim zu wenden.

Anonym geäußerte Beschuldigungen reichten für eine Untersuchung nicht aus, sagte der Sprecher. «Aufarbeitung benötigt ein Mindestmaß an verlässlichen Daten.» Sobald ab April 2022 Angaben einer konkreten Person vorgelegen hätten, habe das Bistum die Vorwürfe zielstrebig aufgearbeitet. Das Bistum habe eigene Rechercheanstrengungen unternommen und im Juni 2025 zusätzlich einen externen Juristen beauftragt. Es habe damit im Einklang mit der kirchlichen Interventionsordnung gehandelt.

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht dies anders. Nach seiner Meinung hätte Wilmer auch bei einer anonymen Anzeige sofort Nachforschungen einleiten müssen. Man wisse schließlich, wie schwer sich manche Opfer täten, ihren Namen zu nennen, sagte Schüller der Deutschen Presse-Agentur. «Untersuchung heißt konkret: Man schaut in die Personalakte, ermittelt die weiteren Orte, wo der Beschuldigte tätig war, und lässt dort nachforschen, ob weitere Missbräuche bekannt sind.» All dies habe das Bistum Hildesheim zunächst unterlassen. «Jetzt stellt sich heraus, dass es sich möglicherweise um einen pädophil fixierten Serientäter handelt und es sehr viele weitere Opfer gibt.» Es klaffe bei Wilmer «eine erkennbare Lücke» zwischen seinem Anspruch, «jeden Stein umzudrehen», und seinem konkreten Tun, kritisierte Schüller.

Aus dem Bistum Münster hieß es, unabhängig davon, dass aus Wilmers Sicht alle kirchenrechtlichen Vorgaben eingehalten worden seien, begrüße er eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, wann Aufarbeitung beginnen müsse. «Die vorliegenden Regularien gehen davon aus, dass es jeweils eine konkrete und identifizierbare betroffene Person gibt. Deshalb wäre insbesondere in den Blick zu nehmen, wie mit anonymen Hinweisen umgegangen werden sollte und ob sich daraus bereits konkret Handlungsschritte ableiten lassen.»

Zugleich unterstreiche Wilmer, dass es jenseits der Klärung kirchenrechtlicher Fragen immer darum gehen müsse, den Interessen der Betroffenen gerecht zu werden. Wenn Betroffene, wofür es gute Gründe geben könne, anonym bleiben wollten, sei dies allerdings schwer möglich.

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