21. August 2026 – dpa
Einfacher und günstiger will die Landesregierung den Denkmalschutz machen. Doch bei Experten stößt die Reform auf heftigen Widerstand. Denkmalschützer und Archäologen warnen vor langfristigen Folgen.
Ob die Rundlingsdörfer im Wendland, alte Gulfhöfe in Ostfriesland, archäologische Funde der Varusschlacht in Kalkriese oder der Römerschlacht am Harzhorn: Niedersachsen hat eine reiche Landschaft an Bau- und Bodendenkmälern. Doch der Schutz und Erhalt vieler Denkmäler gerät aus Sicht von Archäologen und Denkmalschützern nun durch eine geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes der Landesregierung in Gefahr.
Archäologen halten den Gesetzentwurf für praxisfern und bezeichnen ihn als «katastrophal für das Kulturerbe». Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz rechnet mit «vermehrten Komplettverlusten» in der Denkmallandschaft, sollte die Gesetzesänderung kommen. Eine Online-Petition gegen die Reformpläne ist binnen weniger Tage von mehr als 10.000 Menschen unterzeichnet worden.
Die Landesregierung widerspricht den Befürchtungen. «Kulturdenkmale bleiben selbstverständlich geschützt», teilt das Kulturministerium auf dpa-Anfrage mit. Ein Überblick, was genau geplant ist und warum es Sorgen gibt:
Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln, wie Kulturdenkmäler geschützt, erhalten und gepflegt werden sollen. Denkmäler können etwa historische oder architektonische Gebäude und Bauwerke sein. Es gibt aber auch Bodendenkmale zu denen etwa archäologische Bodenfunde zählen.
«Einfacher, schneller und günstiger» soll der Denkmalschutz in Niedersachsen durch die Reform werden – das sagt Kulturminister Falko Mohrs (SPD). Durch die Novelle sollen Kommunen handlungsfähiger, Verfahren einfacher und Bürokratie abgebaut werden. Die Akzeptanz des Denkmalschutzes könne nur gewahrt werden, wenn er Bürgerinnen und Bürgern «verhältnismäßig und alltagsfähig» erscheine, teilt das Ministerium mit.
Es sind einige Änderungen vorgesehen – vier Beispiele:
- Mehr Verantwortung soll es für die rund 100 unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene geben. Sie sollen etwa bei archäologischen Funden entscheiden, ob diese untersucht und erhalten werden sollen. Eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist nicht mehr nötig.
- Die unteren Denkmalschutzbehörden sollen bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung künftig das Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde einbeziehen – statt wie bislang das Landesamt für Denkmalpflege.
- Künftig sollen sich auch öffentliche Träger wie etwa Kommunen auf eine «wirtschaftliche Unzumutbarkeit» als Grenze beim Erhalt von Denkmälern berufen dürfen.
- Für Erdarbeiten an Kulturdenkmalen soll nur noch dann eine Genehmigung erforderlich sein, wenn diese an einer Stelle erfolgen, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen ist.
Die Archäologische Kommission für Niedersachsen, der Berufsverband der Archäologen, fürchtet durch die geplanten Änderungen «dramatische Folgen» für die Bodendenkmalpflege.
Besonders die wegfallende Genehmigungspflicht bei Erdarbeiten sehen Archäologen kritisch. Denn nach Rechnung der Archäologischen Kommission sind nur knapp 15 Prozent der bekannten archäologischen Fundstellen in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen. «Durch die Neuregelung wären in Zukunft also 85 Prozent der bekannten archäologischen Fundstellen akut in ihrem Bestand gefährdet, darunter landesweit bedeutende Plätze wie das Harzhorn, das Römerlager Wilkenburg oder Teile des Schlachtgeschehens bei Kalkriese ("Varusschlacht")», teilt die Kommission mit.
Würden Erdarbeiten an solchen Orten nicht mehr genehmigungspflichtig, bestünde die Gefahr, dass Bodendenkmale überbaut und zerstört werden könnten, bevor sie untersucht wurden, so die Sorge. Um diese Denkmale weiterhin zu schützen, müssten rund 130.000 Kulturdenkmale zusätzlich in einem bürokratischen Verfahren in das Verzeichnis aufgenommen werden, rechnet die Kommission weiter vor.
Das Kulturministerium widerspricht auf Anfrage dieser Darstellung. Anhand eines Verzeichniseintrags werde für alle Beteiligten Klarheit hergestellt, wo künftig eine Genehmigung gebraucht werde und möglicherweise archäologische Untersuchungen stattfinden müssten, teilt der Sprecher mit. Aktuell seien in einem Verzeichnis bereits rund 115.000 Fundstellen gelistet. Die Datengrundlage der Archäologischen Kommission sei nicht nachvollziehbar. Die Kommission wiederum stellt auf Nachfrage die Zahl des Ministeriums infrage.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) fürchtet unter anderem, dass durch die neuen Vorschriften Expertise in den Denkmalschutzbehörden übergangen oder ganz wegfallen wird. Die Stiftung kritisiert auch, dass bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung, wozu etwa Denkmalabrisse zählen, künftig das Ministerium selbst statt des Landesamts für Denkmalpflege mitbestimmen soll. Sie spricht von «politischer Selbstermächtigung».
Auch mehr Verantwortung an die unteren Denkmalschutzbehörden abzugeben, sei nur dann sinnvoll, wenn diese dazu personell und fachlich ausreichend aufgestellt seien. Dazu verweist die Stiftung auf eine eigene Umfrage unter den unteren Denkmalschutzbehörden im Land. Demnach gaben Dreiviertel der befragten Stellen zuletzt bereits eine hohe oder extrem hohe Arbeitslast an.
Kritisch sehen sowohl Archäologen als auch Denkmalschützer, dass künftig auch öffentliche Träger beim Denkmalerhalt auf eine «wirtschaftliche Unzumutbarkeit» als Grenze verweisen dürfen. Doch gerade der Staat habe beim Erhalt von Denkmalen eine Vorbildfunktion, argumentieren Kommission und Stiftung Denkmalschutz. Denkmale wie Brücken, Burgruinen, Stadtmauern oder Großsteingräber sind häufig im Besitz von Land und Kommunen.
«In der Regel lässt sich aus dem Erhalt dieser Denkmale keine Wirtschaftlichkeit ableiten: Sie würden vorschnell dem Verfall oder dem Abriss preisgegeben werden», warnt die Archäologische Kommission.
Das Kulturministerium hält diese Änderung aber für notwendig. «Angesichts steigender Belastungen in den kommunalen Haushalten ist auch bei öffentlichen Trägern eine Abwägung zwischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erhaltungswert eines Kulturguts vorzunehmen.»
Die CDU-Fraktion im Landtag sieht grundsätzlich einen Reformbedarf beim Denkmalschutzgesetz. «Niedersachsen braucht einen Denkmalschutz, der schützt, ohne zu erstarren», sagt Cindy Lutz als wissenschaftspolitische Sprecherin und Beauftragte für Kultur. Klarere Zuständigkeiten, weniger Doppelstrukturen und mehr kommunale Entscheidungsspielräume seien richtig. Aber: Der Entwurf bleibe «auf halber Strecke stehen», sagt Lutz. Die Politikerin bemängelt etwa, dass bei besonders bedeutenden Maßnahmen nun durch die Abstimmungen mit dem Ministerium eine neue Abstimmungsschleife geschaffen werde. Bürokratie werde damit nur nach Hannover verlegt.
Nachdem der Entwurf im Kabinett angenommen wurde, läuft eine Verbändebeteiligung. Stellungnahmen sollen ab Ende August in den Entwurf eingearbeitet werden. «Ziel ist es, den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause in den Landtag einzubringen», teilt das Kulturministerium mit.