08. Januar 2026 – dpa
Blitzeis-Gefahr am Wochenende: Warum Streusalz diesmal auf Gehwegen erlaubt ist, wer es nutzen darf und was für Radfahrer jetzt besonders wichtig wird.
Regelung in Hannover
Wegen drohender Eisglätte hebt Hannover das Verbot von Tausalz vorübergehend auf. «Durch die Kombination aus dem bereits vorhandenen Schnee und Eis und dem bevorstehenden extremen Frost entsteht eine außergewöhnliche Glättegefahr, der mit rein mechanischen Mitteln nicht mehr sicher begegnet werden kann», teilte die Landeshauptstadt zur Begründung mit.
Das Verbot von Tausalz diene zwar dem wichtigen Umweltschutz, in der aktuellen Extremsituation überwiege aber der Schutz von Verkehrsteilnehmenden, hieß es weiter. Die Maßnahme gelte ab Freitag, 0.00 Uhr, weil zweistellige Minusgrade und erneuter starker Schneefall angekündigt seien. Die zeitlich beschränkte Befreiung vom Salzverbot soll zunächst bis zum 23. Januar gelten.
Regelungen in Braunschweig
Wegen drohender Eisglätte dürfen Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig auf Gehwegen ausnahmsweise Streusalz einsetzen. Das teilte die Stadt am Donnertstag mit. Die Regelung gilt von Freitag um 0.00 Uhr bis Montag um 22.00 Uhr.
Hintergrund sind Wetterprognosen, nach denen Regen auf gefrorene Flächen treffen und sogenanntes Blitzeis entstehen kann. Abstumpfende Streumittel wie Splitt reichten in solchen Fällen nicht immer aus, hieß es. Für das Wochenende werden zudem teils zweistellige Minusgrade erwartet.
Die Stadt appellierte, Streusalz nur sparsam und ausschließlich bei tatsächlicher Eisglätte oder nicht anders zu beseitigenden Schneeresten zu verwenden. In der Regel genügten Schneeräumung und das Streuen von Splitt, um Gehwege trittsicher zu machen. Öffentliche Gehwege müssen werktags von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Radwege würden zwar geräumt, aus Umwelt- und Baumschutzgründen jedoch nicht mit Auftausalz behandelt.