29. September 2026 – dpa

Landesregierung

Niedersachsen streicht 272 bürokratische Pflichten

Getreu dem Motto «einfacher, schneller, günstiger» will die Landesregierung in Hannover Bürokratie abbauen. Jetzt steht fest, womit es losgehen soll.

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Die Aktenberge in Niedersachsens Verwaltungen sollen kleiner werden. (Symbolbild)

Im Kampf gegen zu viel Bürokratie hat die niedersächsische Landesregierung 272 Vorschriften und Pflichten auf eine Streichliste gesetzt, die vereinfacht oder ganz abgeschafft werden sollen. «Es kommt weg, was wegkann», sagte Ministerpräsident Olaf Lies. Er kündigte an: «Diese Liste bedeutet nur den Anfang.»

Der SPD-Politiker sprach von einer umgekehrten Beweislast. «Nicht wer eine Pflicht abschaffen will, muss sich rechtfertigen, sondern wer sie behalten will», sagte Lies. «Jede Stunde, die niemand mehr in einen Bericht steckt, den keiner braucht, ist eine Stunde für die eigentliche Arbeit – im Betrieb, in der Schule, im Rathaus.» Nach dem Motto «einfacher, schneller, günstiger» sollen so Verfahren für Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verwaltung beschleunigt werden.

  • Lehrkräfte an Grundschulen müssen die Beratungsgespräche mit den Eltern zur passenden weiterführenden Schulform für ein Kind künftig nicht mehr dokumentieren, so der Plan. Die Beratung bleibt – die Dokumentation hingegen fällt weg, weil sie bisher schon nicht weitergeleitet wurde und die Entscheidung über die Schulform ohnehin bei den Eltern liegt.
  • Betreiber von Campingplätzen sollen künftig keinen «Fernsprechanschluss» samt Aushang mit Anschrift und Rufnummer von Polizei, Feuerwehr, Krankentransport, Unfallhilfestation und nächstem Arzt und nächster Apotheke mehr vorhalten müssen. Diese Vorgabe sei aus der Zeit gefallen.
  • Die Chefs der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sollen künftig nicht mehr gesetzlich verpflichtet sein, die Landesregierung über Vorgänge zu informieren, die für diese von Bedeutung sind. Wann etwas an das Land weiterzugeben sei, könnten die Oberbürgermeister, die Regionspräsidentin und die Landräte am besten selbst beurteilen, heißt es.

Um die Streichliste der 272 Pflichten abzuarbeiten, sind unter anderem Änderungen an Gesetzen und Verordnungen notwendig. Bei einem Großteil der Pflichten sollen die notwendigen Schritte bis Jahresende veranlasst sein.

Insgesamt hat die Staatskanzlei rund 3.000 bestehende Pflichten erfasst. Etwa 700 davon können vom Land nicht ohne Weiteres geändert werden, weil sie auf Bundes- oder EU-Recht beruhen. Nach Abarbeitung der ersten Streichliste blieben also noch rund 2.000 Pflichten bestehen.

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