09. Juli 2026 – dpa

Sexualisiertes KI-Video

Nach Deepfake-Affäre in CDU: Gericht verhängt Strafe

Ein CDU-Mitarbeiter hatte ein sexualisiertes KI-Video seiner Kollegin erstellt und verbreitet. Jetzt hat der Fall rechtliche Konsequenzen.

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Die CDU in Niedersachsen versprach nach dem Fall «null Toleranz» gegenüber Sexismus. (Symbolbild)

Die Affäre um ein sexualisiertes KI-Video in der CDU-Fraktion ist für die Justiz abgeschlossen. Das Amtsgericht Wennigsen verhängte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen früheren Mitarbeiter der Fraktion, der das Video mit Hilfe eines Bildes seiner Kollegin ohne deren Einwilligung erstellt und in einer Chatgruppe geteilt hatte. Zuerst hatte der NDR berichtet.

Geahndet wurde ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – einen eigenen Straftatbestand für sexualisierte Deepfakes gibt es bisher nicht. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann den Kopf der damaligen Kollegin auf den Körper einer Frau montiert, die sich in einem knappen Bikini sexuell aufreizend bewegt.

Einspruch habe der frühere CDU-Mitarbeiter nicht eingelegt, die Entscheidung sei damit rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen. Die Höhe der Tagessätze ließ die Staatsanwaltschaft offen.

CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner hatte nach dem Bekanntwerden des Falls bestritten, dass seine Partei ein grundsätzliches Sexismusproblem haben könnte. «Da gibt es null Toleranz», sagte er im Mai. Sowohl in der Fraktion als auch der Partei werde ein Schutzkonzept erarbeitet. Der Ersteller des Videos wurde Ende März entlassen, ein weiterer Mitarbeiter der Fraktion suspendiert.

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