02. Oktober 2026 – dpa

Tat in Wallenhorst

Lebenslange Haftstrafe für Mord an dreifacher Mutter

Eine Frau stirbt in Wallenhorst an einem Messerstich in den Hals. Der angeklagte Ehemann behauptet, im Affekt gehandelt zu haben - das Landgericht erkennt hingegen auf Mord.

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Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau hat das Landgericht Osnabrück den 46-jährigen Ehemann wegen Mordes verurteilt. (Archivbild)

Wegen des gewaltsamen Todes einer 39 Jahre alten Mutter von drei Kindern hat das Landgericht Osnabrück ihren Ehemann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers war die Kammer davon überzeugt, dass der 46-jährige Deutsche sein Opfer heimtückisch ermordet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Tat im Februar dieses Jahres hatte der 46-Jährige nach Überzeugung des Gerichts seine Frau auf dem gemeinsam bewohnten Grundstück in Wallenhorst bei Osnabrück getötet. Er hatte der 39-Jährigen in dem Anbau einer Garage mit einem Messer in den Hals gestochen. Aus welchem Grund die Eheleute sich dort aufhielten und ob der Mann die Tat vorbereitet hatte, dazu habe das Gericht keine Feststellungen getroffen, sagte der Sprecher.

Als einziges Mordmerkmal sei die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Ehefrau, also die Heimtücke des Messerangriffs, infrage gekommen. Das Gericht sei davon überzeugt gewesen, dass der Mann der 39-Jährigen relativ zügig in den Hals gestochen habe. Gegen den massigen Mann habe das Opfer keine Chance gehabt, sagte der Gerichtssprecher.

Der Mann hatte vor Gericht die Tötung eingeräumt, allerdings geltend gemacht, im Affekt und aus einer spontanen Reaktion heraus gehandelt zu haben. Seine Verteidigerin hatte daher wegen Totschlags acht Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.

Die Drillinge des Paares waren zur Tatzeit sieben Jahre alt. Sie waren damals auf dem Grundstück: Ein Kind wartete im Auto, die beiden anderen hielten sich im Haus auf.

Das Leben der Familie sei nach Überzeugung des Gerichts wegen Schulden, einer beruflichen Doppelbelastung des Mannes und einer belasteten Beziehung angespannt gewesen. Die Eheleute hätten sich voneinander entfernt, erklärte der Gerichtssprecher. Feststellungen dazu, aus welchem Grund der Mann seine Frau tötete, habe das Gericht allerdings nicht getroffen, hieß es.

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