26. November 2025 – dpa

Migration

Innenministerin fordert weniger Hürden für Abschiebehaft

Ministerin Daniela Behrens (SPD) erneuert ihre Forderung. Welchen Plan das Land Niedersachsen jetzt hat.

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Daniela Behrens (SPD), Innenministerin von Niedersachsen. Im Bundesrat will Niedersachsen einen Gesetzesentwurf einbringen. (Archivbild)

Hürden für einen Abschiebehaftbefehl sollen nach Meinung von Niedersachsen Innenministerin abgebaut werden. Künftig sollten Haftbefehle für ausreisepflichtige Menschen auch dann ausgestellt werden dürfen, wenn diese untergetaucht seien, forderte Ministerin Daniela Behrens (SPD) gegenüber der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» erneut. Das sei bisher nicht möglich und führe «zu Verzögerungen und gefährdet die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts». Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisierte die Pläne als verfassungs- und europarechtswidrig.

Niedersachsen wolle die Regeländerung bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember vorschlagen. Demnach sollen Richterinnen und Richter die Abschiebehaft auch vorbereitend anordnen können. Sie würde dann unmittelbar wirksam, sobald der Asylbewerber aufgegriffen wird. «Wer untertaucht, darf nicht darauf setzen können, dass unsere rechtsstaatlichen Verfahren ins Stocken geraten», sagte Behrens. In der Vergangenheit hatte die Ministerin zudem kritisiert, dass Abschiebehaft derzeit nur befristet beantragt werden könne.

Hintergrund des Vorschlags ist nicht zuletzt der Fall der getöteten 16-jährigen Liana. Ein Iraker soll das Mädchen im Sommer im südniedersächsischen Friedland vor einen Zug gestoßen und so getötet haben. Gegen den Mann hatte bereits seit März eine vollstreckbare Abschiebeanordnung nach Litauen vorgelegen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.

Der Verdächtige wurde inzwischen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Bei ihm wurde in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen sind die Vorschläge Behrens' unverhältnismäßig und verfassungswidrig, weil Abschiebungshaft nur nach persönlicher Anhörung angeordnet werden dürfe. Haftbeschlüsse gegen abwesende Menschen seien unzulässig, weil jede Haftanordnung einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte darstelle. «Menschen sollen die Gründe, die gegen ihre Inhaftierung sprechen, vorbringen und sich gegen ihre Inhaftierung verteidigen können», hieß es in einer Stellungnahme.

Behörden könnten jetzt bereits eine Person zur Fahndung ausschreiben und bei Gericht eine Festnahme beantragen, um sie dort vorzuführen. Danach könne der Haftrichter nach persönlicher Anhörung des Betroffenen über den Antrag zur Abschiebehaft entscheiden. «Haftanordnungen ohne Anhörung verstoßen gegen das verfassungsrechtlich gewährleiste Recht auf gerichtliches Gehör», erklärte der Flüchtlingsrat. Auch die EU-Rückführungsrichtlinie sehe eine richterliche Anhörung und eine richterliche Anordnung der Abschiebungshaft vor.

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