30. August 2026 – dpa

Jugendarrest

Hilfe statt Knast – Was Schulschwänzer überzeugen soll

Mit mehr Sozialarbeit und einer Schüler-ID will Niedersachsen verhindern, dass Kinder aus dem Schulsystem verloren gehen. Kultusministerin Hamburg nimmt auch die Eltern in die Pflicht.

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Wer die Schulpflicht ignoriert, begeht in Niedersachsen nur noch als Volljähriger eine Ordnungswidrigkeit. (Symbolbild)

Minderjährigen Schulschwänzern droht in Niedersachsen seit diesem Schuljahr kein Jugendarrest mehr – stattdessen setzt das Land stärker auf Unterstützung. Bisher sei das Jugendamt immer gleichzeitig mit dem Ordnungsamt informiert worden, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. «Wir sagen jetzt: Erst wird das Jugendamt informiert, das dann auf die Familie zugeht. Erst, wenn das nicht greift, wird das Ordnungsamt informiert. Wir glauben, dass das deutlich effektiver ist, weil es die Bereitschaft, Hilfsangebote anzunehmen, erhöht.»

Die Grünen-Politikerin kündigte an, die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie auszubauen. «Das Fernbleiben von der Schule hat viele sehr unterschiedliche Gründe: Prüfungsangst, Depressionen, Gewalt in der Familie, um nur einige Beispiele zu nennen», sagte sie. «Am Ende geht es uns immer darum, die Kinder zu unterstützen.»

Auf Freiheitsentzug als letztes Mittel will Hamburg aber nicht vollständig verzichten. «Die Ordnungsmaßnahme Knast gibt es im Zweifel dann immer noch, aber nur noch für Volljährige oder die Erziehungsberechtigten», sagte sie. «Letztendlich sind die Eltern dafür zuständig, dass die Kinder zur Schule gehen, und sie sind diejenigen, die das nachhalten müssen.»

Laut Schulgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, der Schulpflicht nicht nachzukommen – seit August allerdings nur noch für Volljährige. Auch Erziehungsberechtigte können mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie nicht dafür sorgen, dass schulpflichtige Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Minderjährige selbst werden für Schulpflichtverletzungen dagegen nicht mehr mit einem Bußgeld belegt. Damit entfällt auch der bisher in der Folge mögliche Jugendarrest. Erwachsenen kann bei Nichtzahlung einer Geldbuße unter bestimmten Voraussetzungen aber Erzwingungshaft drohen.

Die Schulpflicht dauert in Niedersachsen grundsätzlich zwölf Jahre. Sie beginnt in der Regel mit dem Schuljahr, in dem ein Kind sechs Jahre alt ist oder bis Ende September sechs Jahre alt wird. Zudem sind Auszubildende für die Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

In Niedersachsen war Jugendarrest für Schulschwänzer nach den verfügbaren Zahlen vergleichsweise häufig. Die Ministerin sagte sogar: «Niedersachsen ist beim Jugendarrest bundesweit der absolute Spitzenreiter.» Im ersten Halbjahr 2025 habe es im Land eine dreistellige Zahl von Fällen gegeben und das nächste Bundesland habe nur knapp 50 gezählt.

«Das ist ein frappierender Unterschied», sagte Hamburg. «Wir haben deshalb sehr intensiv analysiert, wie wir dazu beitragen können, dass erst mal pädagogische Maßnahmen greifen und Eltern in die Pflicht genommen werden.»

Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland hatte die Zahlen Ende 2025 ergeben. In Niedersachsen kamen demnach im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 355 Jugendliche wegen Schulschwänzens in Arrest. Darin enthalten waren auch Jugendliche aus Bremen. Hessen etwa meldete 48 Fälle bis Oktober 2025. Allerdings lieferten mehrere Länder gar keine Daten.

Um die Bildungswege der Schüler und Schülerinnen besser nachvollziehen zu können, führt Niedersachsen überdies eine Schüler-ID ein. Die Schulsoftware Neo wird dafür weiterentwickelt. «Sobald wir damit die Schülerdaten verwalten, bekommt jede Schülerin und jeder Schüler eine Nummer», sagte die Ministerin.

Pseudonymisiert will das Land dann unter anderem Einblicke gewinnen, wo es Übergänge zwischen den Schulen gibt und wo es zu Abbrüchen kommt. «Gleichzeitig können sich Schülerinnen und Schüler nicht mehr von der Schule abmelden, ohne an einer anderen Schule angemeldet zu sein», sagte Hamburg. «Es gibt Eltern, die ziehen viel um, melden ihre Kinder ab und irgendwann melden sie sie nicht mehr an. Dann sind die Kinder weg. Das kann jetzt nicht mehr passieren. Mit der Schüler-ID wird uns kein Kind mehr verloren gehen.»

Zugleich will das Land verhindern, dass Jugendliche nach dem Verlassen der Schule ohne Anschlussperspektive aus dem Blick geraten. «Wenn ein Jugendlicher die Schule abbrechen will, dann haben wir jetzt auch die Möglichkeit, der Agentur für Arbeit die Kontaktdaten zu übergeben», sagte Hamburg. «Auch dieser junge Mensch ginge nicht verloren, sondern würde direkt über die Agentur für Arbeit weiter begleitet.»

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