22. Juni 2026 – dpa
Das Zwischenlager für hoch radioaktiven Atommüll in Gorleben soll bis 2054 verlängert werden. Kritiker bemängeln den Antrag und verweisen auf Gefahren.
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung wird Ende Juni eine Verlängerung des Standortes für hoch radioaktive Abfälle in Gorleben um weitere 20 Jahre beantragen. Mit dem Einreichen des Antrags beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) starte acht Jahre vor dem Auslaufen der Genehmigung das atomrechtliche Verfahren, hieß es in einer Mitteilung des Zwischenlagers Gorleben.
Hintergrund ist, dass der Standort für ein Endlager erst Mitte dieses Jahrhunderts feststehen soll und die Genehmigung für den befristeten Standort im Wendland 2034 ausläuft.
«Wir werden den Antrag auf die bereits eingelagerten 113 Behälter und deren Inventar beschränken und diese hier so lange sicher aufbewahren, bis wir sie an das Endlager abgeben können», so Standortsprecher Tristan Zielinski. «Damit greifen wir auch einen Impuls aus der öffentlichen Diskussion im Landkreis auf und unterstreichen, dass weitere Einlagerungen von hoch radioaktiven Abfällen in Gorleben nicht erfolgen werden.»
Man schaffe damit außerdem die Möglichkeit, die Sicherheit der Zwischenlagerung unabhängig von den ohnehin kontinuierlichen Überprüfungen in kurzen Zeitabständen nachzuweisen, sagte Stefan Weber, Leiter der BGZ-Genehmigungsabteilung. Gleichzeitig könne man Forschungsergebnisse engmaschiger berücksichtigen.
«Dass die BGZ den Neuantrag auf 20 Jahre befristet, hat nur auf den ersten Blick den Charme, dass damit eine häufigere Überprüfung der Sicherheit durch die Genehmigungsbehörde und unabhängige Sachverständige verbunden ist», sagt Wolfgang Ehmke, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: «Der notwendige Betrachtungshorizont von Hundert Jahren Sicherheit wird schlicht unterlaufen, am Ende müssen die Behälter noch transportfähig sein.»
Hinter dieser kurzen Terminierung stecke auch ein Weiter so mit dem jetzigen Gebäudebestand, der nicht gegen Einwirkungen Dritter wie Drohnenattacken ausgelegt ist.
Der BI-Vorsitzende Martin Donat kritisierte, dass mit dieser Festlegung die angestrebte Beteiligung der Zivilgesellschaft, die im Rahmen der Statuskonferenz am Dienstag in Berlin erst besprochen und ausgehandelt werden sollte, ad absurdum geführt wird. Die BI kündigte einen Protest vor der Veranstaltung an.