15. November 2025 – dpa

Wirtschaftliche Folgen

Geflügelpest-Kosten gehen bereits in die Millionen

Die Geflügelpest stellt die Branche vor große Herausforderungen - auch finanziell. Die Kosten sind noch längst nicht absehbar. Impfungen wären theoretisch möglich - aber längst nicht praktikabel.

nrmiww6b6x-v8-ax-s2048.jpeg
Die in Niedersachsen herrschende Geflügelpest stellt die Landwirte auf eine harte Probe, vor allem auch finanziell. (Archivfoto)

Mehr als eine Million Tiere sind in Niedersachsen in diesem Jahr bereits wegen der Geflügelpest getötet worden - der Großteil seit Oktober. So schnell habe sich die Krankheit noch nie ausgebreitet, sagt dazu der Vorsitzende des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, Friedrich-Otto Ripke. Die Kosten für die Branche lassen sich erst erahnen. Die Stimmung unter den Landwirten sei sehr angespannt

Die Tierhalter müssen entsprechend der von ihnen gehaltenen Tiere in eine spezielle Versicherung, die Tierseuchenkasse, einzahlen. Bricht in einem Bestand die Krankheit aus, müssen laut Gesetz aus Gründen des Seuchenschutzes alle Tiere getötet werden. Bislang sei allein für die tierschutzgerechte Tötung der Tiere rund fünf Millionen Euro aufgewendet worden, sagt die Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Ursula Gerdes.

Hinzu kommen noch Kosten für die Reinigung, Desinfektion der Ställe und die Beseitigung der Tierkadaver. «Da haben wir noch keine ganz konkreten Daten vorliegen, weil wir die Entschädigungsanträge noch nicht haben», sagt Gerdes. Berechnet werden müsse am Ende auch die Entschädigung der Tierhalter für den Verlust der Tiere. Geschätzt werde, dass die Entschädigungskosten bislang schon rund zehn Millionen Euro betragen. Zusammen mit den Tötungskosten, Reinigungs- und Desinfektionskosten könnten es bislang gut 17 Millionen Euro sein, für die die Tierseuchenkasse aufkommen müsse.

In die Berechnung fließe die Bestandsgröße und das Alter der getöteten Tiere und damit ihr Wert ein, erklärt Gerdes. Berücksichtigt werde, was die Küken bei der Einstallung gekostet haben und was sie an Schlachterlösen erbracht hätten. Das sei von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und werde individuell berechnet. «Es soll schließlich kein Betrieb über-, aber auch keiner unterkompensiert werden.» Geprüft werde etwa auch, ob die Tierhalter die Bestandszahlen korrekt gemeldet haben, und ob sie alles Notwendige getan haben, um eine Ansteckung zu verhindern.

Es sollen nur dann Entschädigungen fließen, wenn die Vorgaben zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung, die sogenannte Biosicherheit, eingehalten wurden, sagt Gerdes. Das sei im Großteil der Fälle auch gegeben. Allerdings sei das aktuelle Virus deutlich ansteckender als in den Jahren zuvor: Kranke Tiere, etwa Wildvögel, würden deutlich mehr Virusmenge ausscheiden und eine Ansteckung sei auch bei kleinsten Virusmengen möglich.

Es gibt Impfstoffe gegen die Geflügelpest, und in Frankreich werden Enten geimpft. Aber so einfach ist es nicht, sagt Gerdes: «Es entstehen erhebliche Kosten, weil man die Betriebe alle intensiv beproben muss.» Auch ein geimpftes Tier könne sich infizieren. Und bei einer Infektion müsse der Bestand trotz Impfung getötet werden. Der Vorteil einer Impfung sei allerdings, dass damit die Virusmenge verringert werde, die im Umlauf ist. Allerdings ist eine Impfung derzeit in der EU verboten. Frankreich habe eine Einzelgenehmigung erwirkt, dort habe der Staat aber auch mehr als 150 Millionen Euro in die Hand genommen.

Aus Sicht des Verbandsvorsitzenden Ripke gibt es noch weitere Gründe, die derzeit gegen eine Impfung sprechen. Eines sei die Gefahr von Handelsbeschränkungen, solange auf internationaler Ebene nicht sicher sei, dass Lebensmittel von geimpften Tieren auch in den Handel dürften. Ein weiteres Problem: Da jedes Tier einzeln geimpft werden müsste, sei das nur machbar bei großen Tieren in kleinen Beständen, wie etwa Gänsen. In großen Ställen mit vielen tausend Tiere würden die Kosten ins Uferlose steigen.

Weitere Meldungen

undefined
Antenne Niedersachsen
Audiothek