11. Oktober 2026 – dpa

Prozess in Oldenburg

Christian B. vor Gericht - Worum es in dem Prozess geht

Christian B. sorgt seit Jahren für Schlagzeilen, nun muss er erneut vor Gericht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verfahren.

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Christian B. steht erneut vor Gericht. (Archivbild)

Wieder steht Christian B. vor Gericht: Der Angeklagte wird am Dienstag (9.30 Uhr) am Landgericht Oldenburg erwartet. Was ihm diesmal vorgeworfen wird - drei Fragen, drei Antworten:

Der Fall liegt schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 saß Christian B. in Oldenburg im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damals einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt beleidigt zu haben. Das Amtsgericht Oldenburg hatte Christian B. deshalb im Dezember 2024 zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieses Urteil wollen weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung akzeptieren. «Mein Mandant erinnert den Sachverhalt anders», sagte Anwalt Friedrich Fülscher der Deutschen Presse-Agentur. Christian B. sei davor monatelang in Isolationshaft gewesen. Er habe einen Arzt sprechen wollen, was ihm verwehrt worden sei. Ob er daraufhin wirklich die Beherrschung verloren hat, müsse jetzt das Landgericht im Berufungsverfahren klären.

Ein solcher Prozess dauere normalerweise nicht lange, sagte ein Sprecher des Gerichts. Bis mittags könnte ein Urteil verkündet werden. Wenn das Landgericht Christian B. schuldig sprechen sollte, droht ihm eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis. So sieht es das Strafgesetzbuch vor.

Das Amtsgericht hatte sich für sechs Wochen Haft entschieden - aus Sicht des Verteidigers eine zu hohe Strafe. «Sechs Wochen Freiheitsstrafe für eine Beleidigung sind in meinen Augen einfach zu viel», sagte Fülscher.

Ein Prozess wegen Beleidigung sei an und für sich nicht so spannend, sagte der Sprecher des Landgerichts. Der Fokus liege auf dem Angeklagten. «Alle sind so ein bisschen interessiert: Was macht er jetzt?»

Denn Christian B. ist kein Unbekannter: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt ihn, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Seit einem Portugal-Urlaub im Jahr 2007 fehlt von dem britischen Mädchen jede Spur - trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien. Zu einer Anklage kam es bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Christian B. ist nach Absitzen einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einem anderen Fall inzwischen auf freiem Fuß. Im Oktober 2024 wurde er am Ende eines aufwendigen Prozesses vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, darüber soll im Januar 2027 verhandelt werden. Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis hält sich Christian B. überwiegend in Kiel auf.

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