19. Oktober 2026 – dpa
Eine Hebamme macht fatale Fehler, ein ungeborenes Kind stirbt. Gleich mehrfach steht die Frau vor Gericht, nun ist sie verurteilt. Oder geht der Prozess in eine weitere Runde?
Nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt hat das Landgericht Verden die Hebamme zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die heute 64-Jährige verstieß nach den Worten des Vorsitzenden Richters Markus Tittel gegen medizinische Standards, reagierte auf eine vermutlich geplatzte Fruchtblase nicht schnell genug und machte Fehler bei der Dokumentation. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung - schon im Januar 2015. Es war bereits der dritte Prozess in dem Fall, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
«Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung zu der 64-Jährigen. «Sie hätten eher reagieren müssen.» Als der Vater des Kindes von einer vermutlich geplatzten Fruchtblase - einem sogenannten Blasensprung - berichtet habe, sei sie erst am folgenden Tag gekommen, auch weil der Mann dies so gewollt habe: «Sie sind die Fachfrau und hätten sich nicht darauf einlassen dürfen», betonte der Richter.
«Sie haben gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen», sagte der Richter zu der Frau, die trotz des Verdachts des Blasensprungs und auch auf die nicht fortschreitende Geburt nicht reagiert habe. Auch sei die Kommunikation zwischen Hebamme und Eltern «komplett gestört» gewesen. «Es gab keinen Plan B, weil Sie zutiefst davon überzeugt waren, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser war.»
Mit seinem Urteil zum Strafmaß folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, sechs Monate gelten nach Worten des Richters wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Der Nebenklagevertreter und Opferanwalt Steffen Hörning hatte drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. «Uns ist klar, dass diese Strafe für Sie eine harte Strafe ist», sagte Tittel.
Der Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Marc Osterkamp, hatte sich für eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten ausgesprochen. «Meine Mandantin ist am Ende», sagte er nach dem Urteil. «Ich finde die Entscheidung nicht richtig.» Strafminderungsgründe seien unverständlicherweise nicht berücksichtigt worden.
In seinem Plädoyer betonte er die Mitverantwortung der Eltern: Die Mutter sei es gewesen, die auf keinen Fall ins Krankenhaus gewollt habe. «Die Angeklagte spricht sich nicht frei von Schuld, aber sie ist nicht alleine schuld», sagte Osterkamp. Eine weitere Revision sei «sehr wahrscheinlich», das müsse er aber erst mit seiner Mandantin besprechen.
Tatsächlich war der aktuelle Prozess der dritte in dem Fall - die Hebamme war 2024 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand schon fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens verantwortlich ist.
Die Mutter des totgeborenen Babys, die im Prozess Zeugin und Nebenklägerin war, hatte unter Tränen geschildert, dass die Hebamme das Paar überzeugt habe, eine Hausgeburt sei in ihrem Fall sicher. Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig, hatte Herzrhythmusstörungen und Wassereinlagerungen. Dies habe die Hebamme aber nicht als Risiko gesehen.
Nebenklagevertreter Hörning sagte nach dem Urteil, er sei mit Blick auf seine Mandanten «sehr erleichtert». Eine Bewährungsstrafe wäre demnach für die Eltern unerträglich gewesen.
Die 64-Jährige selbst sagte in ihrem letzten Wort vor Gericht, sie würde vieles anders machen, wenn sie die Zeit zurückdrehen könnte. «Ich weiß, dass ich Fehler begangen habe», sagte sie mit erstickter Stimme. Diese Fehler könne sie sich noch immer nicht verzeihen.