16. Oktober 2026 – dpa

Revision

BGH überprüft im Januar Freispruch von Maddie-Verdächtigem

Ein auch im Fall Maddie verdächtiger Sexualstraftäter ist von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Im Januar verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, ob es dabei bleibt.

muubecvx2t-v1-ax-s2048.jpeg
Der BGH muss über den Freispruch eines Sexualstraftäters entscheiden. (Archivbild)

Der Freispruch eines auch im Fall Maddie verdächtigen Mannes vom Vorwurf schwerer Sexualstraftaten wird Anfang 2027 den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Der sechste Strafsenat in Leipzig hat den 11. Januar als Termin für die Revisionshauptverhandlung festgelegt, wie der BGH mitteilte.

Dabei wird ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aus dem Jahr 2024 auf Rechtsfehler überprüft. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Rechtsmittel eingelegt, ebenso zwei Nebenklägerinnen.

Das Landgericht hatte den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2017 in Portugal. Die Richter sahen keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus der Öffentlichkeit, weil der 49-Jährige auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Eine Anklage gibt es allerdings nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.

Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen ist ihr Schicksal ungeklärt.

Der Verdächtige war bereits 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Diese Strafe saß er ab - und kam im September 2025 frei. Der Mann muss eine elektronische Fußfessel tragen und wird von der Polizei observiert.

Seither hält sich Christian B. überwiegend in Kiel auf. Er lebt in einem Container auf einem Grundstück der Stadt, zum Duschen muss er in eine Unterkunft für Wohnungslose. Nach Darstellung seines Anwalts bemüht er sich um Wiedereingliederung - konnte aber bislang keine feste Wohnung und Arbeit finden.

Erst am vergangenen Dienstag stand Christian B. in Oldenburg erneut vor Gericht. Es ging um die Beleidigung eines Gefängnismitarbeiters während seiner Haft im Jahr 2023. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weitere Meldungen

undefined
Antenne Niedersachsen
Audiothek