03. September 2026 – dpa
Nach einer riskanten Flucht vor der Polizei darf ein psychisch kranker Autofahrer die Klinik verlassen – unter strikten Auflagen.
Das Landgericht Oldenburg hat die Unterbringung eines Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt, obwohl er zuvor mit seinem Auto gezielt auf einen Polizisten zugefahren war. Die Entscheidung des Gerichts sei eher ungewöhnlich, sagte ein Gerichtssprecher. Der Polizist hatte sich gerade noch mit einem Sprung auf die Motorhaube retten können.
Den Ermittlungen zufolge war der Fahrer im Februar 2025 in Friesoythe im Landkreis Cloppenburg mit einem Auto ohne Kennzeichen und ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs. Die Polizei forderte ihn zum Anhalten auf, doch er versuchte zu fliehen, wie der Gerichtssprecher berichtete. Als der Fahrer verkehrsbedingt stoppen musste und ein Beamter auf das Fahrzeug zuging, soll der Beschuldigte gezielt auf den Polizisten losgefahren sein.
Laut Gericht rettete sich der Beamte mit einem Sprung auf die Motorhaube und prallte gegen den Wagen. Der Beamte wurde auf die Fahrbahn geschleudert. Das Auto fuhr knapp an ihm vorbei, wie der Gerichtssprecher sagte. Der Angeklagte soll weitergefahren sein und eine Streife sowie andere Autos gerammt haben.
Selbst als ein Polizist auf den Wagen schoss und die Kugel durch die Frontscheibe ins Auto und dann wieder aus dem Wagen hinausflog, soll er weiter gerast sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge endete die Flucht erst, als der Mann die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Der Beschuldigte wurde unverletzt festgenommen, der Polizist erlitt Prellungen an Beinen und Oberkörper.
Der Mann kam in eine Klinik. Er soll zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein, weil er psychisch krank war. Zum Auftakt des Sicherungsverfahrens sagte der Beschuldigte, dass er keine Erinnerungen an den Vorfall habe.
Das Landgericht entschied nach eigenen Angaben am Montag, dass er die Psychiatrie nun verlassen dürfe - allerdings unter strikten Auflagen: So muss sich der Mann sofort ambulant behandeln lassen und soll medikamentös eingestellt werden. Seine Bewährungszeit dauert fünf Jahre. Außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen, er darf mindestens fünf Jahre nicht mehr hinters Steuer.