16. Oktober 2026 – dpa
Adis Ahmetovics Anwalt geht gegen die Durchsuchungen bei dem SPD-Politiker vor. Wie Gerichte solche Beschwerden prüfen – und warum ein Erfolg kein automatisches Verbot der Beweisverwertung bedeutet.
Nach den Durchsuchungen beim SPD-Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovic hat dessen Verteidigung Beschwerde eingelegt. Die Maßnahmen seien «unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt» gewesen, erklärte sein Anwalt Holger Nitz. Er habe deshalb wie angekündigt Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines früheren Klinikgeländes in Lehrte bei Hannover. Es geht um den Verdacht der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
Am Donnerstag wurden nach Angaben der Behörde Ahmetovics Bundestagsbüro sowie zwei Wohnungen in Hannover und eine in Berlin durchsucht. Zuvor hatte der Bundestag den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Ahmetovic weist die Vorwürfe zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Nitz erklärte, er habe bereits vor Wochen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen und die Bereitschaft seines Mandanten zur Mitwirkung an der Aufklärung signalisiert. Trotz mehrfacher Nachfragen zu den konkreten Vorwürfen habe die Verteidigung bislang keine Akteneinsicht erhalten. Von den Durchsuchungen sei auch die Wohnung einer völlig unbeteiligten Person betroffen gewesen.
Das Vorgehen sei geeignet, Ahmetovics Arbeit als Abgeordneter zu beeinträchtigen und seinen beruflichen Ruf zu beschädigen, kritisierte Nitz. Die Vorwürfe würden sich als haltlos erweisen. Nach Akteneinsicht werde sich sein Mandant dazu äußern.
Eine Beschwerde wird nach der Strafprozessordnung zunächst bei dem Gericht eingelegt, das die angefochtene Entscheidung getroffen hat. Hält es die Beschwerde für begründet, muss es ihr abhelfen. Andernfalls muss es sie dem Beschwerdegericht vorlegen.
Über Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse entscheide grundsätzlich das übergeordnete Landgericht, erläuterte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums. Den konkreten Fall bewertete er nicht und verwies auf die Staatsanwaltschaft Hannover.
Eine erfolgreiche Beschwerde würde nicht automatisch bedeuten, dass bei den Durchsuchungen gefundene Beweise nicht mehr verwendet werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Dabei müssen Gerichte unter anderem die Art der verletzten Vorschrift und das Gewicht des Verstoßes berücksichtigen. Ein Verbot der Beweisverwertung kann insbesondere bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen geboten sein.
Auch Entschädigungsansprüche seien bei rechtswidrigen Durchsuchungen je nach Einzelfall möglich, erläuterte der Ministeriumssprecher. Ob solche Folgen bei Ahmetovic infrage kommen, ließ er ausdrücklich offen.
Ahmetovic ist außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Co-Vorsitzender der SPD in Hannover. In dem Ermittlungskomplex spielen auch der frühere hannoversche Regionspräsident Steffen Krach und der inzwischen zurückgetretene niedersächsische SPD-Landtagsfraktionschef Stefan Politze eine Rolle. Beide weisen ebenfalls die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück.