29. Oktober 2026 – dpa

Justiz

AfD scheitert mit Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz zur AfD in Niedersachsen. Abgeschlossen ist die Frage zur Höherstufung der Partei durch den Verfassungsschutz damit aber nicht.

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Die AfD in Niedersachsen ist für den Verfassungsschutz ein Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. (Archivbild)

Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu ihrer vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG «teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten», teilte das Gericht mit.

Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Innenministerin Daniela Behrens begrüßte die OVG-Entscheidung. «Damit ist jetzt bereits in zweiter Instanz bestätigt, dass die AfD Niedersachsen beobachtungsbedürftig ist», sagte die SPD-Politikerin. «Der Landesverband der AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch und verbleibt damit für den Verfassungsschutz im Status eines Beobachtungsobjekts von erheblicher Bedeutung.» Sie sei sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werde.

Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) betonte, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kein Parteiverbot sei. «Ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen, braucht eine gründliche verfassungsrechtliche Prüfung», sagte er.

«Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich», sagte dagegen AfD-Landesvize Stephan Bothe. Er sprach von an den Haaren herbeigezogenen Spekulationen und warf dem Verfassungsschutz vor, politisch instrumentalisiert zu sein. Im Hauptsacheverfahren müsse nun eine «umfassende und kritische Auseinandersetzung» mit den Grundlagen der Einstufung erfolgen. «Politische Positionen, zugespitzte Kritik und einzelne Äußerungen dürfen nicht durch weitreichende Interpretationen zu einem vermeintlich geschlossenen Gesamtbild zusammengefügt werden», sagte Bothe.

Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekanntgegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft. Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni jedoch ablehnte. Eine gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies das OVG nun zurück.

Das OVG erklärt in seiner Mitteilung, dass gemäß zahlreicher Belege im Einstufungsgutachten mit hinreichender Gewissheit feststehe, dass der AfD-Landesverband bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen, und er ein völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis verfolge, das das egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit missachte. Tatsachen belegten zudem, dass das Volksverständnis des Landesverbands mit Rassismus gepaart sei.

Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund sowie Migranten, insbesondere Muslime, würden von der AfD herabgewürdigt, verächtlich gemacht und ausgegrenzt. Zugleich überschreite die AfD die Grenze der zulässigen Machtkritik, indem staatliche Institutionen, Amtsträger, andere Parteien und deren Politiker pauschal in polemischer, teilweise diffamierender und verunglimpfender Weise angegriffen würden.

Der Landesverband unterhalte darüber hinaus laut dem Einstufungsgutachten vielschichtige Verbindungen zu als rechtsextremistisch eingestuften parteiinternen Akteuren und zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften, insbesondere solchen aus dem Umfeld der sogenannten Neuen Rechten. Diese Verbindungen sprächen dafür, dass auch der Landesverband gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge.

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