24. September 2026 – dpa
Wer kandidiert, soll bei der Wahl nicht Stimmen mit auszählen. Eine AfD-Politikerin tat es dennoch. Das könnte jetzt Konsequenzen haben.
Nachdem eine AfD-Politikerin trotz eigener Kandidaturen bei der Kommunalwahl Stimmen mit ausgezählt hat, hat ein Ratsherr Einspruch eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der betroffenen Stadt Buchholz in der Nordheide. Der Einspruch richtet sich demnach gegen die Wahl des Stadtrats sowie des Ortsrats Trelde.
Den Angaben nach plant der Ratsherr auch bei der Kreisverwaltung Einspruch gegen die Wahl des Kreistages sowie gegen die Bürgermeisterstichwahl einzulegen. Für letztes muss jedoch erst die Stichwahl am Sonntag abgewartet werden. Die Einsprüche sollen dann nach Angaben der Stadt nach der Konstituierung in den jeweiligen Gremien behandelt werden. Im Stadtrat sei das frühestens am 9. November möglich. Weitere Wahleinsprüche gebe es bisher nicht.
Bei der Kommunalwahl vor rund anderthalb Wochen war eine AfD-Politikerin als Wahlhelferin aktiv, obwohl sie für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortsrat kandidierte. Nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur habe sie nur die Stimmen für die Bürgermeisterwahl ausgezählt sowie Stimmzettel ausgegeben. Wie genau der Interessenkonflikt auffiel, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Landeswahlleitung wies die Politikerin nicht selbst darauf hin.
Laut Landeswahlleitung hätte die Politikerin nicht mit auszählen dürfen. Hintergrund ist den Angaben nach eine sogenannte Schutzvorschrift, mit der die Beeinflussung von Wahlergebnissen, bei denen Wahlhelfer selbst kandidieren, verhindert werden soll. Bei der Bürgermeisterwahl habe dieser Interessenkonflikt aber nicht bestanden. Laut Landeswahlleitung gebe es keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme auf das Wahlergebnis der Kommunalparlamente. «Zweifel an der Richtigkeit dieser Wahlergebnisse ergeben sich daraus nicht.»
Eine Stellungnahme der Politikerin beziehungsweise ihres AfD-Stadtverbandes lag zunächst nicht vor.