16. August 2026 – dpa

Kritik von Ärzten und Polizei

100 Cannabis-Anbauvereine - Ist der Weg richtig?

Am Montag soll der 100. Cannabis-Anbauverein seine Genehmigung erhalten. Niedersachsen ist damit Vorreiter in Deutschland. Doch ist der Weg überhaupt richtig?

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Cannabis darf in Deutschland in Vereinen angebaut werden. (Archivbild)

Mehr als zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis etablieren sich Anbauvereine immer mehr in Niedersachsen. Am Montag soll in Göttingen der 100. Verein seine Erlaubnis erhalten. Niedersachsen zählt damit zu den Vorreitern in Deutschland. Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium ist das Bundesland bei der Pro-Kopf-Zahl der Anbauvereine - 1,25 pro 100.000 Einwohner - bundesweiter Spitzenreiter. Nur Nordrhein-Westfalen habe insgesamt mehr Vereine.

Insgesamt gab es in Niedersachsen sogar 148 Anträge für Anbauvereinigungen. Die übrigen seien laut dem Ministerium meist abgelehnt worden, weil sie zu nah an Schulen oder Kindergärten eingerichtet werden sollten. Vom ersten Cannabis Social Club in Ganderkesee bei Bremen bis nun The Cherry in Göttingen haben Betroffene und Beteiligte gleichwohl viele Erfahrungen gesammelt. Sind sie mit der Teillegalisierung zufrieden?

«Ein zentrales Ziel war es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen», sagte Michael Cuypers von der Landesstelle für Suchtfragen. Das Ziel sei aber mit den Anbauvereinigungen und dem Eigenanbau nur sehr bedingt erreicht worden. Das im April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von maximal 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung, den Anbau von Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in Anbauvereinen sowie das Kiffen an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit. Für die Anbaumengen gibt es Vorgaben.

Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen sagte, dass die Abgabe über die Social Clubs nur schleppend angelaufen sei. «Illegale Bezugsquellen sind vielerorts schnell und unkompliziert verfügbar.» Sie hätten von der langsamen Verfügbarkeit von legalem Cannabis womöglich sogar profitiert. Die Entkriminalisierung habe zudem die Verfolgung der Drogendealer erschwert, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bereits im März bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Suchtfragen-Experte Cuypers ergänzte, dass Konsumenten zudem auf verschreibungspflichtigen Medizinal-Cannabis ausweichen würden. Bei Cannabis-Verschreibungen, die über Online-Apotheken eingereicht werden, sei ein enormer Zuwachs erkennbar. Er warnte: «Die Grenzen zwischen Genusskonsum und medizinisch angezeigtem Konsum verschwimmen.»

Bestimmte Sachverhalte müssen durch die Teillegalisierung nicht mehr im Sinne der Strafverfolgung bearbeitet werden, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei. Im März hatte das Innenministerium bereits mitgeteilt, dass 2025 durch die Entkriminalisierung ein «erneuter deutlicher Rückgang von mehr als 50 Prozent bei polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Cannabis zu verzeichnen» war.

Im Gegenzug gebe es allerdings auch neue Belastungen, hieß es von der Gewerkschaft. So müssten die Einhaltung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr - den die Beamten mit 3,5 Nanogramm für zu hoch halten - oder von Verbotszonen im öffentlichen Raum kontrolliert werden. Die Beamten sprechen sich für Nachbesserungen beim Gesetz aus - eine vollständige Rücknahme lehnen sie ab.

«Mit der Zulassung von Cannabis-Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 wurde eine legale und sichere Möglichkeit des Cannabis-Konsums geschaffen», teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Das Haus ist für die Genehmigung der Vereine zuständig. Das Ministerium sieht darin einen wichtigen Beitrag in der Entkriminalisierung von Cannabis und dem Zurückdrängen des Schwarzmarktes.

Die Teillegalisierung sollte auch den Gesundheitsschutz verbessern, durch eine bessere Qualität des Cannabis im Umlauf. Weil aber immer noch viel Cannabis auf dem Schwarzmarkt gekauft werde, werde das Ziel nur bedingt erfüllt, sagte Suchtfragen-Experte Cuypers. «Dort kann der Gesundheitsschutz nicht gewährleistet werden.»

Auch Niedersachsens Gesundheits- und Sozialminister Andreas Philippi (SPD) sieht in dem Gesetz laut einer Mitteilung keinen echten «Gamechanger» für einen besseren Jugend- und Gesundheitsschutz. Dafür sei das Gesetz zu kompliziert und insbesondere die Suchtprävention durch den Bund zu schwach finanziert. Für eine umfassende Bewertung des Gesetzes würden jedoch noch genaue Untersuchungen fehlen.

«Auch beim Thema Jugendschutz sehen wir Defizite», sagte Suchtfragen-Experte Cuypers. Für Präventionsangebote würden ausreichende Mittel fehlen und Frühinterventionsangebote würden zu selten in Anspruch genommen. Der «hohe Informations- und Aufklärungsbedarf im Zuge der Teillegalisierung» werde zudem nicht oder nur zeitversetzt gedeckt.

Außerdem: Für Minderjährige ist Cannabis zwar verboten. Werden sie erwischt, ist das jedoch meist keine Straftat mehr. Die Folge sind weniger gerichtliche Auflagen und weniger Jugendliche in der Suchtberatung. «Dieser Zugangsweg war eine Chance, Jugendliche früh zu erreichen, damit sie ihr Verhalten reflektieren», sagte Cuypers.

Die Ärztekammer Niedersachsen kritisierte zudem, dass Verbotszonen für den Cannabiskonsum oft nicht eingehalten würden, «sodass Verstöße regelmäßig im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Sportstätten» festzustellen seien. Auch die Gewerkschaft der Polizei und das Landwirtschaftsministerium bemängeln, dass der Gesetzestext aktuell nicht immer eindeutig sei und Spielraum in der Auslegung zulasse.

Die Ärztekammer betonte, dass der frühzeitige Kontakt mit Cannabis zu Problemen der Psyche sowie von Nerven und Gehirn führen kann. Auch die schulische Leistungsfähigkeit könne beeinträchtigt werden. Durch die Teillegalisierung ist aus Sicht der Kammer aber eine Normalisierung von Cannabis eingetreten. Die Ärztekammer spricht sich daher für eine Rücknahme des Gesetzes aus.

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