11. September 2026 – dpa
Jedes Jahr werden Hunderte Fälle von Ausbeutung und Menschenhandel bekannt. Doch klar ist auch: In diesem Bereich ist das Dunkelfeld groß. Die Linke dringt auf mehr Beratung für Betroffene.
Die Zahl der bekanntgewordenen Opfer von Menschenhandel in Deutschland ist innerhalb von zehn Jahren deutlich gestiegen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an den Abgeordneten Cem Ince (Linke) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Bundestagsabgeordnete wollte auch wissen, wie viele der Betroffenen an Beratungsstellen vermittelt wurden.
Wie das Ministerium in seinem Schreiben mitteilt, gab es seit 2021 jedes Jahr mindestens 800 Opfer von Menschenhandel. Im vergangenen Jahr wurden 958 von Menschenhandel und Ausbeutung betroffene Menschen identifiziert. Zum Vergleich: 2015 hatten die Behörden von 469 Opfern erfahren, 2016 waren es 656 Opfer gewesen. Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel in Deutschland ist weiblich, darunter viele Zwangsprostituierte.
In den vergangenen zwei Jahren wurden laut Innenministerium jeweils rund 23 Prozent der Betroffenen an Beratungsstellen vermittelt, um Hilfe in ihrer schwierigen Lebenslage zu erhalten. In Einzelfällen wurde an eine Gewerkschaft vermittelt.
In den meisten Fällen ging es jedoch um eine Beratung durch die Jugendhilfe oder eine Fachberatungsstelle. In früheren Jahren lag der Anteil der Opfer, die an eine Beratungsstelle vermittelt wurden, oft höher - meist zwischen 27 Prozent und 35 Prozent.
«Die Zahlen sind ein Alarmsignal für den Opferschutz», sagt Ince. Der Staat müsse sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte und Hilfsangebote kennen und zuverlässig Zugang zu Unterstützung erhielten. Notwendig sei daher eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Fachberatungsstellen.
Menschenhandel soll künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett im Mai beschlossen hat, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen.
Ein Grund für die geplante Reform der Strafvorschriften ist, dass Menschenhandel aktuell nur schwer nachgewiesen werden kann, weil die Anforderungen dafür relativ hoch sind. Zu Verurteilungen kommt es in diesem Bereich daher bisher kaum. Gestrichen werden soll aus den Strafvorschriften etwa, dass der Täter «aus rücksichtslosem Gewinnstreben» handeln muss. Denn das lässt sich im konkreten Fall oft nicht direkt beweisen. Vielmehr soll es darum gehen, die Gesamtsituation der Betroffenen in den Blick zu nehmen.
Eine Untersuchung der Strafvorschriften durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hatte 2021 gezeigt, dass die geltenden Regeln nicht praktikabel sind. Damals wurde auch festgestellt, «dass der Polizei nur zu einem sehr geringen Teil Fälle des Menschenhandels aufgrund proaktiver Ermittlungen bekannt werden».
Von Menschenhandel spricht man, wenn jemand Notlagen oder die Arglosigkeit von Menschen ausnutzt, um sie auszubeuten. Oft sind Ausländer betroffen. Manche Täter wenden Gewalt an, entführen ihre Opfer oder setzen sie auf andere Art und Weise unter Druck - etwa indem die Familie bedroht wird. Ein Problem bei der Strafverfolgung ist, dass der Nachweis oft schwer zu führen ist, wenn Betroffene aus Angst vor Repressalien schweigen.
Neben Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, trifft die Ausbeutung auch Helfer auf Baustellen, Ausländer, die in Restaurantküchen für wenig Geld schuften müssen, oder Mitarbeiterinnen von Nagelstudios, die gezwungen werden, ihre Schulden beim Schleuser abzuarbeiten.