07. Oktober 2026 – dpa
Der Anwalt von August Hanning räumt ein, dieser habe vertrauliche Unterlagen besessen. Doch er werde «zu Unrecht verfolgt». Die Debatte über schärfere Regeln für Geheimnisträger gewinnt an Schwung.
Premiere in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit August Hanning sitzt erstmals ein ehemaliger BND-Präsident wegen Spionageverdachts in U-Haft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80 Jahre alten früheren Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Unterdessen wurden Rufe nach schärferen Transparenz- und Karenzregeln für Ex-Geheimnisträger lauter.
Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.
Der Anwalt von Hanning räumte zwar ein, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. «Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland - geschweige denn gegen Bezahlung - weitergegeben», teilte Rechtsanwalt Leon Kruse mit. «Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.» «Welt» und «Spiegel» hatten zuvor über die Stellungnahme berichtet.
Hanning und sein früherer Büroleiter Manfred D. sollen nach Angaben des Generalbundesanwalts (GBA) vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Um welches Land es geht, blieb offen.
Möglicherweise nach Aserbaidschan. Laut «Spiegel» gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Ob die von Hanning erstellte Analyse den Adressaten erreichte, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.
Die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags (PKGr) ließen sich am Dienstag von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse im mutmaßlichen Spionagefall Hanning informieren. Es war eine stundenlange Sitzung im abhörsicheren Geheimschutzraum des Bundestages erwartet worden. Über Ergebnisse wurde zunächst nichts bekannt - das PKGr tagt geheim.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hatte bereits im Mai 2023 Empfehlungen an die Bundesregierung für deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach Ende ihrer Dienstzeit veröffentlicht. Geschehen war allerdings nichts.
Ein Regierungssprecher sprach in Berlin von erheblichen Vorwürfen gegen den früheren BND-Präsidenten. Die Bundesregierung nehme den Vorgang äußerst ernst und unterstütze die Ermittlungen umfassend. Für mögliche Konsequenzen sei es aber zu früh - zunächst müssten die Ermittlungen abgewartet werden.
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Sein Büroleiter Manfred D. war ihm laut Bundesanwaltschaft zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent auch ins Bundesinnenministerium gefolgt, wo Hanning als Staatssekretär arbeitet. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. Manfred D. ging wieder zum BND und arbeitete erneut als Büroleiter verschiedener Präsidenten.
Das Bundesinnenministerium prüft angesichts der Spionagevorwürfe mögliche Verstöße Hannings gegen Geheimhaltungsvorschriften auch in dessen Zeit als Innenstaatssekretär. Man habe angesichts der Ereignisse unverzüglich mit dieser Prüfung begonnen, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu möglichen disziplinarrechtlichen Maßnahmen äußere man sich grundsätzlich nicht.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), forderte strengere Regeln für hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Die dienstliche Treuepflicht gelte auch nach Ausscheiden aus dem Amt. Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen stelle ein Sicherheitsrisiko dar, sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger».
Auch aus dem Bundestag wurden die Rufe nach einer Verschärfung der Transparenz- und Karenzregeln für Geheimnisträger lauter. PKGr-Chef Marc Henrichmann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: «Die Transparenzvorschriften des Deutschen Bundestages sind ein Muster.» Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei sicher zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen. Dies gelte erst recht, wenn es sich um vergütete Tätigkeiten handele. «Fakt ist aber auch, dass das bei krimineller Energie wie im Fall Hanning ein zahnloser Tiger bleibt.»
Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz verlangte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Konsequenzen aus den Vorgängen um Hanning. Es liege in Dobrindts direkter Verantwortung, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zur effektiven Eindämmung derartiger Praktiken vorzulegen, sagte von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.