06. Juli 2026 – dpa
Bauministerin Verena Hubertz muss sparen. Sie tut das beim Wohngeld. Treffen wird es alle, die die staatliche Leistung bekommen.
Wer Wohngeld bekommt, muss sich absehbar auf Kürzungen oder die komplette Streichung der staatlichen Leistung einstellen. Das Bundeskabinett brachte in Berlin einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf den Weg, der im nächsten Jahr 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 sogar zwei Milliarden Euro pro Jahr beim Wohngeld einsparen soll.
Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bestehende Wohngeldbescheide bleiben gültig. Das heißt, die Kürzungen greifen erst nach und nach, wenn neue Bescheide ergehen. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden.
Letztlich werden die Kürzungspläne nach jetzigem Stand alle Wohngeldhaushalte berühren, wie es aus Regierungskreisen hieß. Zum einen soll die sogenannte Dynamisierung ausgesetzt werden, das heißt, das Wohngeld wird vorerst nicht an Inflation und Mietpreisentwicklung angepasst. Zum anderen wird die sogenannte Heizkostenkomponente halbiert.
Der dritte Hebel: Die sogenannte Wohngeldformel wird verändert, so dass weniger Haushalte die Hilfen bekommen. Ganz wegfallen soll die Leistung für Haushalte an der oberen Einkommensgrenze derer, die heute für Wohngeld infrage kommen. Wer also heute Beträge von 50 bis 60 Euro im Monat bekommt, werde künftig darauf verzichten müssen, hieß es in Regierungskreisen.
Wer im Wohngeld bleibt, soll künftig geringere Summen erhalten. Menschen mit sehr wenig Geld sollen vom Wohngeld in Leistungen der Grundsicherung wechseln.
In der Grundsicherung entstehen damit höhere Kosten, wie in Regierungskreisen eingeräumt wurde. Das bedeutet Mehrausgaben im Sozialetat des Bundes sowie bei den Kommunen, die sich an den Kosten zur Unterkunft beteiligen. Bezieht man das ein, kann der Staat unterm Strich 2027 rund 1,16 Milliarden Euro einsparen, ab 2028 dann rund 1,5 Milliarden pro Jahr.
Bund und Länder zahlten 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts je zur Hälfte rund 4,7 Milliarden Euro Wohngeld an gut 1,2 Millionen Haushalte. Anfang 2023 war mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert worden. Nach Angaben des Wohnungsministeriums sind 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentner.