01. Oktober 2026 – dpa
Turbulente Abstimmungen, Streit und eine umstrittene Chatgruppe: Über Monate diskutieren Politiker, ob es Abschiebezentren auch außerhalb der EU geben soll. Das notwendige Gesetz steht - und nun?
Die Mitgliedsländer der EU haben endgültig die rechtliche Grundlage zur Errichtung umstrittener Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen. Als letzten formellen Schritt gaben die EU-Innenminister dem Gesetz bei einem Treffen in Luxemburg grünes Licht. Zuvor hatte bereits das Europaparlament formell zugestimmt.
In die geplanten Abschiebezentren - auch «Return Hubs» genannt - sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen. Deutschland treibt das Vorhaben bereits seit längerem gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hofft weiter auf eine Vereinbarung mit Drittstaaten noch in diesem Jahr. «Das ist ein dickes Brett, was es zu bohren gilt, und dazu muss man die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren», sagte der CSU-Politiker vor dem Treffen mit seinen Amtskollegen. Details dazu, mit welchen Drittstaaten verhandelt wird, nannte Dobrindt nicht.
Über mögliche «Return Hubs» wird seit Jahren diskutiert, sie sind höchst umstritten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International befürchtet etwa mögliche Menschenrechtsverletzungen in den Abschiebezentren und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen und politisch instabilen Ländern.
Auch Sozialdemokraten und Grüne ziehen das Modell in Zweifel. Der Einigung über die neuen Asylregeln ging ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament voraus. Die EVP hatte sich bei dem Thema unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit den Rechten abgesprochen.
Die neuen Migrationsregeln legen zudem fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht in Haft genommen werden wollen. Ihnen droht europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.