14. August 2026 – Sascha Funke

Hitze in der Schule

So stark belastet Hitze Schüler, Lehrkräfte und Ganztag

Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme – hohe Temperaturen setzten dem System Schule zu. Wie Schulen damit umgehen können und welche Regeln für Hitzefrei gelten.

Ein Ventilator verschafft bei sommerlichen Temperaturen Abkühlung in einem Klassenzimmer einer vierten Klasse einer Grundschule
In vielen Klassenzimmern macht Hitze den Schülerinnen und Schülern das Leben schwer

Der Sommer 2026 in Deutschland ist vielerorts extrem heiß. Temperaturen um die 40 Grad machen das Lernen in Klassenräumen zur Belastung. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Betreuungspersonal stellt sich deshalb vor allem eine Frage: Wie wirkt sich Hitze auf den Schulalltag aus - und wann gibt es Hitzefrei?

Erschwert Hitze das Lernen?

Ja. Hohe Temperaturen können Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit deutlich beeinträchtigen. Pia Rangnow von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit erklärt, dass der Körper bei Hitze viel Energie für die Kühlung aufwenden muss. Diese Energie fehlt dann unter anderem für Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und schnelle Reaktionen.

Kinder reagieren auf Hitzestress oft mit Erschöpfung und Unkonzentriertheit. Dazu können Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder Benommenheit kommen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Temperatur allein. Auch Luftfeuchtigkeit, Wind und direkte Sonneneinstrahlung spielen eine wichtige Rolle.

Hinzu kommt: Kinder können hohe Temperaturen in der Regel schlechter ausgleichen als Erwachsene. Sie nehmen Wärme schneller auf, schwitzen weniger effizient und produzieren bei Bewegung mehr Stoffwechselwärme. Auch warme Nächte verschärfen das Problem, weil schlechter Schlaf die Konzentration am nächsten Schultag zusätzlich senken kann.

Nach Einschätzung von Rangnow können sich wiederkehrende Lernbedingungen in überhitzten Klassenräumen langfristig summieren. Über die gesamte Schulzeit hinweg könne das mehrere verlorene Lernwochen bedeuten.

Ab wann gibt es Hitzefrei?

Eine bundesweit einheitliche Regel für Hitzefrei gibt es nicht. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland, außerdem haben Schulleitungen häufig eigenen Spielraum. In vielen Fällen kommt es nicht nur auf die Außentemperatur an, sondern auch auf die tatsächliche Belastung in den Klassenräumen.

Hitzefrei: Regeln in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

In Niedersachsen und Bremen ist keine konkrete Temperaturgrenze festgelegt. Ob der Unterricht wegen großer Hitze ausfällt oder verkürzt wird, entscheidet dort jeweils die Schulleitung. In Hamburg gilt eine Außentemperatur von 27 Grad im Schatten gegen 11 Uhr als Orientierung. Auch bei den Nachbarn in NRW gelten 27 Grad als Orientierung. Liegt die Temperatur unter 25 Grad, darf hier kein Hitzefrei erteilt werden

Was gilt bei Hitze im offenen Ganztag?

Das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird seit dem 1. August 2026 schrittweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch darauf.

Steigende Temperaturen setzen diesen Anspruch nicht außer Kraft. Nach Angaben von Bundesbildungsministerium und GEW bleibt die Betreuung grundsätzlich bestehen. Wie Schulen und Betreuungseinrichtungen mit Hitze und besonderen Wetterlagen umgehen, organisieren weiterhin Länder und Kommunen.

GEW-Vorstandsmitglied Paul Eschenhagen sagt: Wenn Eltern es wollen oder ermöglichen können, könnten Kinder bei sehr hohen Temperaturen nach Hause gehen. Wenn das nicht möglich ist, müsse die Betreuung sichergestellt sein. Gerade am Nachmittag, wenn die Hitze häufig weiter zunimmt, komme es besonders auf Schutzmaßnahmen an - etwa auf Schattenplätze, kühle Räume, ausreichend Trinkwasser, leichte Verpflegung und eher ruhige statt körperlich belastende Angebote.

Welche Arbeitsschutz-Regeln gelten für Lehrkräfte und Schulpersonal?

Auch in Schulen gelten Arbeitsschutz-Vorgaben für Arbeitsräume wie Unterrichtsräume, Lehrerzimmer oder Werkstätten. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums muss dort eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen. Die Temperatur sollte möglichst nicht über 26 Grad liegen.

Wird es wärmer, sollen Ausgleichsmaßnahmen greifen. Dazu zählen zum Beispiel Lüften in den frühen Morgenstunden, Ventilatoren oder ein sparsamer Einsatz wärmeerzeugender Geräte.

Wird es in Arbeitsräumen heißer als 35 Grad und fehlen geeignete Schutzmaßnahmen, gilt der Raum nach Angaben des Ministeriums als ungeeignet. Mögliche zusätzliche Schutzmaßnahmen sind etwa Luftduschen, Wasserschleier, regelmäßige Arbeitsphasen in kühleren Bereichen oder besondere Schutzausrüstung wie Kühlwesten. Wie oft und wie lange solche Entlastungen nötig sind, hängt auch von der Tätigkeit ab.

Die GEW kritisiert allerdings, dass die Realität an vielen Schulen anders aussehe. Aus ihrer Sicht hätten in den vergangenen Wochen und Monaten viele Klassenzimmer unter den geltenden Regeln eigentlich nicht mehr als Arbeitsräume genutzt werden dürfen.

Sind Schulen auf steigende Temperaturen vorbereitet?

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums gibt es dazu keine flächendeckenden Erkenntnisse, weil Länder und Kommunen zuständig sind. Lehrer- und Schülervertretungen sehen die Lage jedoch kritisch.

Die GEW spricht davon, dass viele Schulen bis heute unzureichend gegen große Hitze geschützt seien. Auch die Bundesschüler*innenkonferenz verweist darauf, dass es zwar modernisierte und energieeffiziente Gebäude gebe, zugleich aber weiterhin viele sanierungsbedürftige Schulgebäude, bei denen sommerlicher Hitzeschutz nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Was fordern Verbände und Schülervertretungen?

Aus Sicht der GEW muss die Modernisierung von Schulen den Hitzeschutz konsequent mitdenken. Genannt werden unter anderem:

  • klimaangepasste Neu- und Umbauten
  • Gründächer
  • entsiegelte und begrünte Schulhöfe
  • Schattenspender und Sonnensegel
  • Wärmeschutzverglasung
  • Jalousien
  • leistungsfähige Lüftungstechnik
  • kostenlose Trinkwasserversorgung für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte

Die Bundesschüler*innenkonferenz fordert ebenfalls mehr Investitionen, damit notwendige Sanierungen nicht über Jahre verschoben werden.

Woher soll das Geld für Hitzeschutz an Schulen kommen?

Nach Einschätzung des Bildungsministeriums können Länder und Kommunen Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung nutzen. Der Bund stellt dafür 3,5 Milliarden Euro bereit. Förderfähig sind grundsätzlich auch bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz, sofern sie dem Ganztags-Ausbau dienen.

Zusätzlich könnten laut Text auch Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden. Genannt werden 100 Milliarden Euro für die Länder sowie weitere 14 Milliarden Euro für die Länder durch die Lockerung der Schuldenbremse.

Kurzfakten: Hitze und Schule

  • Hitze kann Lernen erschweren: Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit leiden.
  • Kinder sind besonders betroffen: Sie gleichen hohe Temperaturen schlechter aus als Erwachsene.
  • Hitzefrei ist Ländersache: Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht.
  • Ganztagsbetreuung bleibt grundsätzlich bestehen: Hohe Temperaturen heben den Anspruch nicht auf.
  • Arbeitsschutz gilt auch in Schulen: Räume über 35 Grad ohne Schutzmaßnahmen gelten als ungeeignet.
  • Viele Schulen gelten als nicht ausreichend vorbereitet: Verbände fordern Investitionen in baulichen Hitzeschutz.

Quelle: dpa

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