28. August 2026 – dpa

«Frieden finden»

Mörder von Amy: «Das Einzige, was ich noch gut machen kann»

Jahrzehntelang blieb der Fall Amy Lopez ungeklärt - nun besteht Klarheit: Ein 81-Jähriger ist als ihr Mörder verurteilt worden. Was der letzte Prozesstag für Amys Familie bedeuten kann.

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Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt. (Archivbild)

Es ist ein Moment, der jahrzehntelang undenkbar schien: Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez ist ihr Mörder gefunden und verurteilt worden. Wegen der Tat, die er im Jahr 1994 begangen hat, muss der 81 Jahre alte Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe antreten, wie der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin im Landgericht Koblenz verkündete. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Dass der Fall nicht nur die Justiz beschäftigte, zeigte sich auch an den Menschen, die in Schlange vor dem Gericht standen. Im Saal war auch am letzten Prozesstag jeder Platz belegt. Besonders die Anwesenheit des Vaters und des Bruders der getöteten Amerikanerin prägte die Atmosphäre im Saal – sie saßen rund eine Stunde Amys Mörder gegenüber und blieben dennoch gefasst.

Es handelte sich dem Richter zufolge um einen «außergewöhnlichen Fall». Bei aller Erleichterung über Aufklärung bleibe eine große Bedrückung. Mit ihrem Urteil folgte die Kammer den einstimmigen Einschätzungen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklägervertreter und Verteidiger. Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt pauschal eingeräumt.

Das Gericht sieht es damit als erwiesen an, dass der Mann im September 1994 die 24 Jahre alte Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet hat. Der Mord sei heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erfolgt. Zuvor soll er sie nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abseits gelegenes, leerstehendes Gebäude gelockt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Richter Stehlin sagte, das Handeln sei zielgerichtet und geplant gewesen - der Begriff «Menschenjagd» beschreibe es treffend. Über mehrere Jahrzehnte habe der Mann auf der Anklagebank mehrere Sexualstraftaten begannen und teils mehrjährige Haftstrafen abgesessen – auch nach 1994. Nach seiner jüngsten Haftstrafe, die 2005 endete, sei er nicht erneut auffällig geworden.

«Amy Lopez war fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort», sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Sie sei ein Zufallsopfer gewesen. Der Verurteilte habe an diesem Tag bewusst Ausschau nach einem Vergewaltigungsopfer gehalten.

Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt. Ein Durchbruch konnte erst nach einer Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten erzielt werden. Diese konnten dem 81-Jährigen zugeordnet werden, der daraufhin Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen wurde. Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? «Weil er endlich Klarheit haben wollte», sagte sein Anwalt. Es habe ihn «extrem belastet», weshalb er sich der Verantwortung habe stellen wollen.

«Das Urteil kann selbstverständlich nicht die Tat ungeschehen machen, es kann auch Amy nicht zurückbringen», sagte Anwältin Kathrin Kienle, die die Angehörigen des Opfers vertrat. «Aber der Vater und der Bruder von Amy haben mir mitgeteilt, dass sie eigentlich über die ganze Zeit hinweg nie ihren inneren Frieden finden konnten, solange wie der Täter nicht gefasst war.» Sie hoffe, dass ihnen das nun gelingen werde. Aus diesem Grund seien die beiden auch zur Urteilsverkündung vor Gericht erschienen, es sei der «Versuch eines Abschlusses».

Nach der Urteilsverkündung erkläre Verteidiger Volker Klein, er wolle keine Rechtsmittel einlegen, er verzichte auf eine Revision. Angesprochen vom Richter sagte der 81-Jährige daraufhin: «Ich nehme das Urteil an, das ist das Einzige, was ich noch gut machen kann.» Es war der längste Satz, den er in den insgesamt vier Verhandlungstagen gesagt hatte.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägervertreter hatten das emotionslose Verhalten des Angeklagten im Verlauf des Prozesses hervorgehoben. Er habe «kein echtes Mitleid» und keine öffentliche Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Gislai. Verteidiger Klein zufolge hatte er seinem Mandanten dazu geraten – denn: «für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen». Ihm gegenüber soll er Reue gezeigt haben.

Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter verzichteten nach kurzer Absprache auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil nach Angabe der Staatsanwältin Andrea Maier rechtskräftig.

«Wir sind heilfroh gewesen, als wir die Tat nach so vielen Jahren aufklären konnten und einen Täter zur Strecke bringen konnten», sagte die Staatsanwältin. «Das zeigt, dass man auch immer wieder an diesen Cold Cases dranbleiben muss.»

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