29. September 2026 – dpa

Urteil nach Tod bei der Jagd

Jagdfreund statt Wildschwein erschossen - Bewährungsstrafe

Bei der Jagd hält ein heute 52-Jähriger seinen Freund für ein Wildschwein und schießt. Wie konnte das passieren?

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Zwei Jahre auf Bewährung erhielt der Todesschütze, der bei einer Jagd seinen Freund mit einem Wildschwein verwechselte.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen Jäger aus Niedersachsen, der Anfang 2025 seinen Freund bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern erschossen hat. Außerdem muss er der Witwe 9.000 Euro zahlen, wie das Amtsgericht Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern entschied.

Der tödliche Jagdunfall ereignete sich am Abend des 2. Januar 2025 in einem Jagdrevier nahe der Ortschaft Mustin in Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Freunde saßen auf benachbarte Hochsitzen, die 142 Meter voneinander entfernt an einem Waldrand standen.

Laut Gericht war das Zielfernrohr des erfahrenen Jägers falsch eingestellt - auf eine sehr starke Vergrößerung, was beim Wärmebildgerät auf dem Gewehr ein stark vergröbertes Bild erzeugte. Es zeigte demnach nur einen hellen Fleck an. Der Jäger hielt dies für ein Wildschwein und drückte ab.

Der Schütze habe nicht überprüft, ob es sich bei dem hellen Fleck tatsächlich um ein Stück Wild handelte, sagte der Richter. Außerdem hätte er sich vergewissern müssen, nicht in Richtung des Hochsitzes zu schießen, auf dem sein 48-jähriger Jagdfreund saß. Auch das sei unterblieben. Der Jagdfreund wurde am Hals getroffen und verblutete binnen Minuten.

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