09. Juli 2026 – dpa

Notfallseelsorger nach Vorfall

Hund tötet Mädchen beim Spielen - Ermittlungen gegen Mutter

Mehrere Menschen versuchten noch, Tier und Kind zu trennen. Für das Mädchen kam aber jede Hilfe zu spät. Gegen die Mutter wird nun ermittelt.

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In Sachsen-Anhalt wurde ein Kind von einem Hund totgebissen. (Symbolfoto)

Ein Familienhund hat ein vier Jahre altes Mädchen in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt beim Spielen angegriffen und tödlich verletzt. Der American Staffordshire Terrier habe das Mädchen gebissen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Tier habe der Familie gehört.

Als der Hund das Mädchen angriff, hätten mehrere Personen versucht, das Tier von dem Kind zu trennen, hieß es. Dennoch habe die Vierjährige schwerste Verletzungen erlitten. Ein Notarzt konnte den Angaben nach vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Mittwochnachmittag in der Ortschaft Drosa.

Nach dem Vorfall seien Ermittlungen gegen die 32 Jahre alte Mutter und einen 30 Jahre alten Bekannten der Familie wegen fahrlässiger Tötung zur Aufklärung des Geschehens eingeleitet worden. Sie dauerten derzeit noch an, so Polizei und Staatsanwaltschaft.

Notfallseelsorger kümmerten sich laut Polizei um die Mutter des Mädchens. Beamte der Polizei seien von einem Kriseninterventionsteam betreut worden. Weitere Angaben dazu, wie es zu dem Vorfall kam, machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieß. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der Deutschen Presse-Agentur sagte, wurde das Tier in die Tierpension Staßfurt gebracht. Zuständig für den Hund sei bislang weiterhin die Halterin, sie trage auch die Kosten für die Unterbringung des Tieres, hieß es. Wie weiter mit dem Tier verfahren werde, sei abhängig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte die Sprecherin.

Das Innenministerium will den Vorfall nach eigenen Angaben «umfassend prüfen und auswerten». Sollten sich daraus Anhaltspunkte für einen Änderungsbedarf ergeben, werde eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprüft, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ziel des Gesetzes sei es, «die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen». In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein. Nach Angaben des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen derzeit als ausreichend.

Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Tieren gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle Länder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere.

Die Einstufung als gefährliche Hunde (Kategorie 1) ist ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefährliche Rasse.

«Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dürfen», erklärte der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Andy Grabner, nach dem Vorfall. «Stattdessen hinterlässt diese unfassbare Tragödie eine Lücke, die niemals geschlossen werden kann», so der CDU-Politiker. Der Familie des Kindes sprach er sein Mitgefühl aus. «Ruhe in Frieden, kleine Seele. Du wirst nicht vergessen sein», erklärte der Politiker.

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