07. September 2026 – dpa
Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob zweimal Anklage gegen den Sänger wegen Volksverhetzung. Eine davon lässt das Landgericht Mannheim nun zu.
Gegen den Sänger Xavier Naidoo («Dieser Weg», «Sie sieht mich nicht») hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023 in einem Punkt. Darin wird dem 54-Jährigen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.
Die übrigen Anklagepunkte sowie die eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
«Das Landgericht Mannheim ist nach intensiver Prüfung weit überwiegend unserer Auffassung gefolgt und hat die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt», teilten die Anwälte von Naidoo, Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß, der dpa mit. Der Punkt, in dem die Klage zugelassen wurde, trage den Vorwurf der Volksverhetzung ihrer Auffassung nach nicht. «Wir haben keinen Zweifel, dass sich dies im weiteren Verfahren bestätigen wird.» Ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ab und distanziere sich von jeder Form der Diskriminierung.
Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. «Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue», sagte er damals.