29. September 2026 – dpa

Verwaltungsrecht

Urteil: Polizei Aachen zuständig für Lützerath-Aktivisten

Mit Farbe im Gesicht und verklebten Fingerkuppen wollte der Kläger seine Identität verbergen. Die Polizei vor Ort ordnete die erkennungsdienstliche Behandlung an. Nun urteilte ein NRW-Gericht.

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Bei der «Aktion Lützerath» bleibt hatte sich ein Klimaaktivist in einem Betonfass gegen die Räumung des Ortes gewehrt. Jetzt gibt es zu dem Fall ein OVG-Urteil. (Archivbild)

Ein Klimaaktivist aus Jena, der im rheinischen Braunkohlerevier in einem Betonfass die Räumung von Lützerath verhindern wollte, muss die erkennungsdienstliche Behandlung durch das Polizeipräsidium Aachen hinnehmen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit ein Urteil aus der Vorinstanz geändert. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Der Mann hatte von 2021 bis 2023 wiederholt an Blockaden und Besetzungen von Objekten mit fossiler Energie teilgenommen und war dabei mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Hausfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauteten die Vorwürfe. Seine Identität hatte er mit Farbe im Gesicht und verklebten Fingerkuppen verschleiert.

Bei Ermittlungen nach der Aktion «Lützerath bleibt» ordnete das Polizeipräsidium Aachen seine erkennungsdienstliche Behandlung an, um dem Mann in Zukunft mögliche Straftaten nachweisen zu können. Dagegen legte der Mann aus Jena Klage ein und hatte in der Vorinstanz auch Erfolg. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Aachen war das dortige Polizeipräsidium nicht zuständig.

Der Vorsitzende Richter und seine Kollegen im 5. Senat des OVG aber bewerteten den Fall jetzt anders. Nicht der Wohnort des Klägers oder mögliche zukünftige Taten seien entscheidend für die Zuständigkeit, sondern der Anlass der damaligen Ermittlungen, sagte OVG-Präsident Carsten Günther in der mündlichen Urteilsbegründung.

Die Aktion «Lützerath bleibt», die für die Bewertung der Zuständigkeit entscheidende sogenannte Anlasstat, fand im Bereich des Aachener Polizeipräsidiums statt. Nur darauf komme es an, sagte Günther.

Bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen wird die Person unter anderem aus verschiedenen Perspektiven fotografiert, ihr Größe und Gewicht gemessen und persönliche Merkmale wie Tätowierungen und Muttermale erfasst.

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