11. August 2026 – dpa

Siegen

Togostämmige Familie wartet auf Aufenthaltserlaubnis

Drei Frauen und fünf Kinder - 2020 mit deutschem Pass eingereist und gut integriert - sollten in eine Erstaufnahme wechseln. Das wurde mit einer Duldung abgewendet. Der Fall ist nicht abgeschlossen.

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Die Familie hofft auf eine Aufenthaltserlaubnis. (Archivbild)

In dem bizarren Fall um eine gut integrierte togostämmige Familie aus Siegen, die in eine Flüchtlingsaufnahme in Karlsruhe wechseln sollte, prüft nun der Kreis Siegen eine Aufenthaltserlaubnis. Wie viel Zeit die Prüfung für die drei Frauen und fünf Kinder in Anspruch nehmen werde, sei nicht absehbar, sagte ein Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Ausländerbehörden der Stadt Siegen und des Kreises waren am 1. Juli 2026 fusioniert worden, seitdem ist der Kreis ausländerrechtlich für den Fall zuständig.

Die drei Frauen - sie sind Schwestern - waren mit den fünf Kindern 2020 mit deutschem Pass nach Siegen gekommen, hatten sich sozial integriert, die Kinder sind gute Schüler. Trotzdem sollten sie in ein Aufnahmezentrum in Karlsruhe wechseln. Nach öffentlichem Wirbel kamen die Stadt Siegen, der Kreis und die Bezirksregierungen von Arnsberg und Karlsruhe überein, der Familie Liebl eine Duldung mitsamt Arbeitserlaubnis für die Frauen auszustellen. Somit war Ende Juni klar, dass sie erst mal weiter in Siegen bleiben können.

Eine Duldung bedeute aber noch keinen Aufenthaltstitel, schilderte Klaus Stanek, Büroleiter der Anwaltskanzlei Nierenz, die die Familie vertritt. Man sei nun aber zuversichtlich, dass eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werde. Die Lage sei für die Familie sehr belastend. «So eine Sache macht natürlich etwas mit den betroffenen Menschen. Es war ein schwerer Eingriff in die Psyche.» Aber: «Nach der Hoffnungslosigkeit gibt es jetzt Hoffnung.» Perspektivisch wünsche sich die Familie eine Einbürgerung.

Die Frauen und Kinder hatten bei ihrer Einreise 2020 deutsche Reisepässe, in Siegen bekamen sie später deutsche Personalausweise. Im März 2021 mussten sie alle Papiere wieder abgeben, erhielten von der Ausländerbehörde der Stadt Siegen stattdessen eine «vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer». Ein Schock für die Betroffenen.

Die Problematik geht auf eine 1908 in der deutschen Kolonie Togo geschlossene Ehe zurück, die der Urgroßvater der drei Schwestern - deutscher Kolonialbeamter - mit einer Togolesin eingegangen war. Verwaltungsgerichte und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht befassten sich mit dem Fall. Ergebnis: Die Ehe sei nur nach «Stammessitte» geschlossen worden, nach deutschen Recht nicht gültig, die deutsche Staatsbürgerschaft könne daher nicht an nachfolgende Generationen weitergegeben werden.

Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag äußerte sich nun auch die Bundesregierung zu dem Verfahren: Der Fall Liebl «berührt grundsätzliche Fragen des Umgangs mit kolonialem Unrecht, des Vertrauensschutzes gegenüber staatlichem Handeln, des Staatsangehörigkeitsrechts», heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Aber: Man sehe kein «strukturelles Gesetzgebungsdefizit», sondern es handele sich um «eine Frage der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Spielräume vor Ort». Die «Siegener Zeitung» hatte zuerst über die Antwort der Bundesregierung von Ende Juli berichtet.

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